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Neues Klimaschutzgesetz verabschiedet – CO2-Kostenverteilung beschlossen

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes waren dem Bundesverfassungsgericht nicht konkret genug, daher wurde es als verfassungswidrig eingestuft. Konkrete Einsparziele gab es nur für den Zeitraum von 2020 bis 2030, danach fehlten weitere Maßnahmen. Die Richter kritisierten, das Gesetz habe Lasten auf spätere Zeiträume verschoben und damit Freiheitsrechte jüngerer Generationen beschnitten und sahen Nachbesserungen als notwendig an. Am 12. Mai wurde ein neues Klimagesetz beschlossen – mit ihm kommt auch eine umstrittene neue CO2-Kostenverteilung.

Umgesetzt wird der Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulz. In diesem ist aufgeführt, wieviel Treibhausgase jedes Jahr ab 2030 eingespart werden sollen. Zudem wurden auch für die Jahre davor die Ziele hochgesetzt. Besonders im Energiebereich wurden Ziele angepasst, gut ein Drittel mehr soll eingespart werden. Bei den Etappenzielen des Jahres 2030 sollen 65 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden, bis 2040 sind es 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 soll eine Klimaneutralität erreicht sein.

Das Gesetz soll nun noch vor der Sommerpause durch den Bundestag und Bundesrat, sodass es schlussendlich noch vor den Bundestagswahlen im September in Kraft treten kann.

Grüne verlangen Klimaneutralität deutlich vor 2050

Die Grünen hatten die Bundesregierung für die Reform des Klimaschutzgesetzes aufgefordert, bis 2030 ein Klimaschutzziel von minus 70 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 festzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesamtplan festzulegen mit dem Ziel, Klimaneutralität deutlich vor 2050 zu erreichen.

Dafür soll der Ausbau der erneuerbaren Energien ab sofort beschleunigt und der nationale CO2-Preis besonders in den Sektoren Verkehr und Wärme angehoben werden. Bis 2023 soll der CO2-Preis auf 60 Euro steigen, danach sind weitere Steigerungen angedacht. Auch ist die Partei für die Standarisierung von Solaranlagen auf Dächern, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen und den Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden ab 2021 zu verbieten.

Auch die Studie der Stiftung Klimaneutralität in Zusammenarbeit mit der Agora Energiewende und Agora Verkehrswende kommt zum Fazit, dass Deutschland bereits ab 2045 klimaneutral sein könnte (» der VDIV berichtete).

Entschluss zur CO2-Bepreisung gefasst: 50:50-Verteilung

Im Zuge des Klimagesetzes wurde auch ein Beschluss zur CO2-Kostenverteilung gefasst: Konnte bislang die CO2-Abgabe als Bestandteil der Heizkosten von den Vermietern vollständig auf die Mieter umgelegt werden, müssen Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit Januar geltenden CO2-Preis auf Heizöl und Gas tragen. Lange kam es zu keiner Einigung in dieser Frage (» der VDIV berichtete). Während Mietervertreter die pauschale 50:50-Aufteilung der Kosten begrüßen, beurteilt die Immobilienwirtschaft die Neuregelung äußerst kritisch. Zum einen seien Eigentümer und Investoren nicht für das Wohnverhalten und damit den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich. Zum anderen müssen Gebäudeeigentümer, die bereits umfangreich in die energetische Sanierung ihrer Wohngebäude investiert haben, prozentual genau so viel für die CO2-Emissionen zahlen wie in dieser Hinsicht untätige Vermieter. Die nun beschlossene hälftige Aufteilung könne zum Anreiz- und Investitionskiller für weitere Klimaschutzmaßnahmen werden.