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Solardächer in Baden-Württemberg

Nachdem am 23. Juni das Klimaschutz-Sofortprogramm ohne Solardachpflicht beschlossen wurde, planen nun immer mehr Bundesländer Eigentümer zur Installation von Solaranlagen auch auf privaten Häusern zu verpflichten (» der VDIV berichtete). Baden-Württemberg gedenkt nun ein entsprechendes Gesetz im novellierten Klimaschutzgesetz einzubauen.

Die Pläne besagen, dass ab 1. Mai 2022 – zwei Monate früher als ursprünglich angedacht – bei jedem Neubau eine Solaranlage installiert werden muss. Ab Januar des Folgejahres gilt diese Pflicht für Solarpanels dann auch bei Sanierungen des Dachs. Den Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes hatten Grüne und CDU Mitte Juli vorgelegt.

Bei Gewerbegebäuden hatten sich die grün-schwarze Koalition bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf eine Solardachpflicht verständigt.