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Wandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in Hamburg genehmigungspflichtig

Hamburg setzt als erstes Bundesland alle Instrumente des diesjährig beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetzes in die Realität um, sodass zukünftig eine Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum nötig wird. Dies verkündete das Land nach einer Senatssitzung Anfang November. Mieter sollen dadurch besser geschützt werden.

Unter dem Namen „Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohneigentum nach § 250 Absatz 1 Satz 3 BauGB“ hat Hamburg als erstes Bundesland den Weg frei gemacht zur kompletten Umsetzung aller Instrumente des im Juni beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes (» der VDIV berichtete). Die neue Verordnung sieht vor, dass bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten eine Genehmigung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschehen muss. Zunächst soll diese Pflicht bis Ende 2025 gelten. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, betont, dass die Umsetzung der vom Bund eingeführten Instrumente den Wohnraum der Bürger schützt und die Verordnung eine Regelung mit Effekt ist, sodass bezahlbarer Wohnraum gesichert werden kann. Die Umwandlungsgenehmigung von Miet- in Eigentumswohnungen erfolgt künftig nur unter ein paar wenigen Gründen, wie etwa im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieter verkauft werden.

Des Weiteren erfolgte die Umsetzung des Baugebots – brachliegendes Land sollte mit gestärkten Vorverkaufsrecht an kommunale Wohnungsunternehmen gehen, sodass Spekulationen größtmöglich eingedämmt werden können.