Pressemitteilung

Gleichstellung bei Verwalterzertifizierung kurz vor Umsetzung

Bundesrat-Ausschüsse folgen Empfehlungen des VDIV Deutschland

Die Empfehlungen des federführenden Rechtsausschusses und des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung an den Bundesrat beinhaltet die beiden noch zu beschließenden Hauptpunkte: die Regelung zur Befreiung der Prüfungspflicht gegen entsprechenden Nachweis und die Gleichstellung juristischer Personen und Personengesellschaften. Mit den Änderungsempfehlungen folgen die Ausschüsse den Anregungen und Forderungen des VDIV Deutschland.

Laut der Empfehlungen der Ausschüsse soll die Zustimmung des Bundesrates nur dann erfolgen, wenn Änderungen bei der Befreiung von der Prüfungspflicht vorgenommen werden. Das bedeutet zum einen: Personen, die bereits über entsprechende Qualifikationen verfügen, sollen auf Antrag von der IHK eine Bescheinigung erhalten und dürfen sich anschließend als zertifizierte Verwalter bezeichnen. Zum anderen sollen juristische Personen und Personengesellschaften zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden – sofern alle Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommen haben.

Auf diese beiden Schwachstellen des Verordnungsentwurfs hatte der VDIV hingewiesen und auf Nachbesserung gedrängt. „Umso mehr freut es mich, dass die Zuständigen in den Ausschüssen das genauso sehen und die entsprechenden Empfehlungen ausgesprochen haben. Dies entspricht einer Aufwertung des Berufsstandes – ohne bereits gut qualifizierte Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften schlechter zu stellen“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland zur Empfehlung (Drucksache 757/1/21).

Zuvor konnte der VDIV Deutschland schon als Erfolg verbuchen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen aktualisierten Entwurf  der Prüfungsverordnung vorgelegt hatte, aus dem hervorgeht, dass Personen mit dem anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt bzw. Geprüfte Immobilienfachwirtin von der zusätzlichen Prüfung zum zertifizierten Verwalter befreit sind. Der Bundesrat befasst sich am 26. November 2021 abschließend mit der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV).