Bucht auf Mallorca als Header für die VDIV-Sommerakademie 2023

VDIV-Sommerakademie 2024

Sommer, Sonne und Weiterbildung mit Meerwert

Sommerakademie 2024 - Vorwort

 

Ganz herzlich laden wir Sie zur Sommerakademie 2024 ein: Vom 12. bis 17. Mai 2024 auf Mallorca!

Mit einem spannenden Mix aus fachlichem Input zu aktuellen Themen und politischen Entwicklungen sowie einem abgerundeten kulturellen Programm können Sie Ihren Horizont unter der Balearen-Sonne erweitern. Laden Sie Ihre Akkus wieder auf und nehmen Sie gleichzeitig wichtige Impulse für den Verwalteralltag mit nach Hause! Netzwerken Sie in entspannter Atmosphäre mit Kolleginnen und Kollegen!

Im Fokus des Fortbildungsprogramms stehen in diesem Jahr die geänderten gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, neue Aufgaben, allen voran das neue Gebäudeenergiegesetz und die damit verbundenen Änderungen für den Heizungstausch sowie die Novelle des Wohnungseigentumsrechts, welche die rein virtuelle Versammlung ermöglichen wird und Erleichterungen für Photovoltaikanlagen bringt sowie außerdem deren Auswirkungen auf die Verwaltervergütung. Die Referierenden haben außerdem – neben weiteren Themen – den aktuellen Stand der Dinge zur Erhaltungspflicht und Kostenlast, Verkehrssicherungspflichten und den Umgang mit der „alten“ Gemeinschaftsordnung im Gepäck.

Kommen Sie mit uns nach Mallorca und nutzen Sie die Zeit für Weiterbildung zu den wichtigsten Themen der Branche. Wir freuen uns, Sie bei der VDIV-Sommerakademie zu begrüßen!

Weiterbildung mit Meerwert


Das Rahmenprogramm bietet mediterranes Lebensgefühl pur: Für Genießer gibt es eine Tapas-Tour mit Weinverkostung, die bei einem Abend in einer exklusiven Rooftop Bar mit Blick über die atemberaubende Bucht der pulsierenden Balearen-Metropole Palma de Mallorca ausklingt. Gemeinsam werden wir auch im nächsten Jahr unseren bereits berühmten Kochkurs fortsetzen und ein kleines Stück mallorquinisches Lebensgefühl mit nach Hause und ins Unternehmen nehmen. Dies und vieles andere mehr macht die Sommerakademie zu einer willkommenen Abwechslung im beruflichen Alltag. Hier geht´s zum Rahmenprogramm

Barcelo Illetas Albatros Pool; VDIV-Sommerakademie Mallorca 2024

Barceló Illetas Albatros

Küste südlich von Palma; VDIV-Sommerakademie 2024

Hoteleigener Zugang zum Meer

Terraza Restaurant Mediterraneo; VDIV-Sommerakademie Mallorca 2024

Blick auf Pool und Meer

Wohlfühlen und erholen 

 

Das Barceló Illetas Albatros – Adults only ****  - eine exklusive Stadtstrandunterkunft nur für Erwachsene (Mindestalter 17 Jahre). Hier atmen Sie jederzeit den Duft des Mittelmeers und genießen aus einer herrlichen Lage und ruhigen Umgebung den Blick auf selbiges. Und das alles nur 15 Minuten entfernt vom Stadtzentrum von Palma de Mallorca.

Alternativ stehen Ihnen auch wieder Zimmer im 4-Sterne-Hotel Bonanza Park zur Verfügung. Aller Zimmer sind mit Balkon ausgestattet und bieten Ihnen einen wunderschönen Blick in den Garten des Hotels.

Fachprogramm

Ausführliche Informationen zum Ablauf finden Sie im Programmheft.

Sonntag, 12. Mai 2024

Individuelle Anreise nach Mallorca

17:00 Uhr: Begrüßung zur Sommerakademie
„Bienvenidos a Mallorca!“ VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler und Geschäftsführer Martin Kaßler sagen herzlich Willkommen und begrüßen Sie im exklusiven Ambiente des Hotels Barceló Illetas Albatros zur VDIV-Sommerakademie. Stoßen Sie mit einem Glas Sekt an, erfahren Sie alles Wissenswerte über die kommenden Tage, und lernen Sie in entspannter Atmosphäre alle Teilnehmenden und Sponsoren kennen.

18:15 Uhr: Der Umgang mit politischen Vorgaben: Handlungsspielräume und Notwendigkeiten
Martin Kaßler, Geschäftsführer, VDIV Deutschland, Berlin
Der Gesetzgeber verabschiedet zunehmend und in rascher Folge Verordnungen und Gesetze. Oft sind damit Fristen zur Umsetzung verbunden. Auch die Komplexität der dabei zu ergreifenden Maßnahmen nimmt zu. Wie ist darauf als Immobilienverwaltung zu reagieren? Wer kann bei der Umsetzung mit eingebunden werden und wie sage ich es dem Eigentümer? Muss bei Nichtbefolgen mit Konsequenzen gerechnet werden und wenn ja, welche sind das?

Montag, 13. Mai 2024

8:30 Uhr: Was ist was? – Abgrenzung von gemeinschaftlichem und Sondereigentum
Prof. Dr. Martin Häublein, Professor für Wohn- Immobilienrecht an der Universität Innsbruck
Die Abgrenzung ist ein Klassiker, der im WE-recht – gleich in welchem Land, gleich zu welcher Zeit – immer relevant ist. Bei uns hat die Problematik, bedingt durch aktuelle politische Vorgaben zur Energieeinsparung, gerade wieder besonders Konjunktur. Daher wird sich der Vortrag verstärkt mit Heizungsanlagen befassen, aber auch andere Gebäudebereiche behandeln.

10:00 bis 16:30 Uhr Freizeit und Rahmenprogramm

16:45 Uhr: Konsequenzen für die Erhaltungspflicht und Kostenlast
Prof. Dr. Martin Häublein, Professor für Wohn- Immobilienrecht an der Universität Innsbruck
Anknüpfend an den ersten Vortrag sollen anhand der Rechtsprechung die für die Verwaltung wichtigsten Konsequenzen der Zuordnung zum „SE“ und „GE“ erläutert werden. Sie betreffen natürlich die Kostentragung, weil die Kosten des „SE“ den jeweiligen Eigentümer treffen. Vorgelagert muss man aber fragen, wer für die Durchführung einer entsprechenden Maßnahme überhaupt zuständig ist. Leider hängt die Antwort sehr oft von der Formulierung der konkreten Gemeinschaftsordnung ab.

Dienstag, 14. Mai 2024

8:30 Uhr: Wenn das Gemeinschaftseigentum nicht dem Baurecht entspricht – vom Umgang mit Brandschutz, Trinkwasserverordnung und Co in der Wohnungseigentumsverwaltung
RA Helge Schulz, Rechtsanwälte Wedler GbR, Hannover
Verstößt ein Gebäude gegen das Baurecht, drohen Untersagungsverfügungen und Bußgeldbescheide durch Behörden. Muss die GdWE aktiv werden, wenn sich die Wohnung im ausgebauten Dachgeschoss als „Schwarzbau“ erweist? Was ist zu tun, wenn der Brandschutz im Gebäude nicht ausreicht? Welche Maßnahmen muss der Verwalter ergreifen und wer haftet?  

10:00 bis 16:30 Uhr Freizeit und Rahmenprogramm

16:45 Uhr: Wie kommt die Photovoltaikanlage auf Dach und Balkon? – Was Verwalter bei der erfolgreichen Beschlussfassung beachten müssen.
RA Helge Schulz, Rechtsanwälte Wedler GbR, Hannover
Die Anbringung der Anlagen wird in der Regel eine bauliche Veränderung darstellen und erfordert eine gut vorbereitete Beschlussfassung. Wer will die Anlage betreiben und wie viele Einheiten versorgt sie? Welche technischen Einzelheiten sind zu berücksichtigen. ? Gibt es einen Anspruch auf den Einbau und welche Sicherheiten kann die Gemeinschaft verlangen?

Mittwoch, 15. Mai 2024

8:30 Uhr: Verkehrssicherungspflichten – Was muss der Verwalter leisten?
Prof. Dr. Stefan Hügel, Notar, Notare Grüner & Hügel, Weimar
Der Vortrag beschäftigt sich zunächst mit der Frage, was mit dem Begriff der Verkehrssicherungspflicht verbunden ist und wo in einer Wohnungseigentumsanlage primär der „Verkehr“ gefährdet ist. Anschließend wird erläutert, wer Adressat solcher Pflichten ist und welche Maßnahmen realer und organisatorischer Art ergriffen werden müssen. Den Abschluss bildet die Frage nach einem Schadensersatz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

10:00 bis 17:30 Uhr Freizeit und Rahmenprogramm

17:30 Uhr: Der Umgang mit „alten“ Gemeinschaftsordnungen
Prof. Dr. Stefan Hügel, Notar, Notare Grüner & Hügel, Weimar
Das WEG wurde am 01.12.2020 umfassend verändert. Für die meisten Wohnungseigentumsanlagen wurde die entsprechende Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnungen bereits vor diesem Datum beurkundet. Nicht selten enthalten solche „alten“ Gemeinschaftsordnungen Regelungen, die mit der nun geltenden Rechtslage nur schwer in Übereinstimmung zu bringen sind. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Regelungen nun im Einzelfall gelten, wie der Verwalter mit dieser Situation umgehen sollte und stellt die bisher ergangene Rechtsprechung zu diesem Problemkreis vor.

Donnerstag, 16. Mai 2024

Bis 16:00 Uhr Freizeit und Rahmenprogramm

16:00 Uhr: Offene Diskussionsrunde: Neue Aufgaben – Neue Vergütung?
Einführung & Moderation: Martin Kaßler, Geschäftsführer, VDIV Deutschland, Berlin
Vielfach ändert sich das Betätigungsfeld der Immobilienverwaltung. Damit verbunden sind neue Aufgaben. Dem Verwaltervertrag kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Was muss geregelt sein, wo bedarf es einer offenen Formulierung? Viel wichtiger aber erscheint, der Unternehmer-Kompass. Was gehört künftig in mein Portfolio und welche Tätigkeiten verfolge ich nicht mehr? Wie gelingt es Prozesse zu optimieren und dennoch den Betriebsgewinn zu steigern? Gemeinsam wollen wir über diese und andere Aspekte diskutieren.

Freitag, 17. Mai 2023

Individuelle Abreise oder verlängerter Aufenthalt auf eigene Kosten.

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Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung!

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