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Studie: Makler-Gesetz zeigt in vielen Regionen Wirkung

Seit Dezember 2020 gilt das sogenannte Makler-Gesetz, das die für Immobilienkäufer anfallende Provision auf maximal 50 Prozent deckelt, wenn sie selbst keinen Makler beauftragt haben (» der VDIV berichtete). Nun zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), wie hoch die Ersparnis in den jeweiligen Regionen liegt. Die größten Entlastungen finden sich statistisch in Berlin und Brandenburg.

Ziel des Makler-Gesetzes war es, Immobilienkäufer zu entlasten. Da diese in der Regel ohnehin mit hohen Nebenkosten belastete sind – für Grundbuch, Notar und Grunderwerbsteuer – sollte wenigstens bei der Maklerprovision Abhilfe geschaffen werden. Vor dem Makler-Gesetz war es oft der Fall, dass der Käufer die vollständigen Kosten für den Makler zahlen musste, auch wenn der diesen gar nicht beauftragte, sondern vom Verkäufer engagiert wurde. Nun wurde die Beteiligung auf die halbe Provision gedeckelt.

Die neue Studie zeigt nun die Wirkungskraft des Gesetzes. Bundesweit zahlen Käufer noch 3,5 Prozent statt wie 2020 noch 5 Prozent. Wirkungsvoll erwies sich das Gesetzt insbesondere in Berlin und Brandenburg. Hier zahlen Käufer zwischen 3,3 und 4 Prozent statt wie zuvor meist die volle Maklerprovision von 7 Prozent. Auch in Hamburg sank der Preis für die Käufer um 2,6 Prozent, in Frankfurt am Main um 2,3 Prozent. Es ist zu beobachten, dass die Verkäufe ohne Makler stark zunehmen, so wurden 2020 noch 35 Prozent der Immobilien privat verkauft, mittlerweile sind es 43.