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Mehr Budget für Förderung von Ladesäulen an Wohnhäusern

Die Zahl der zugelassenen E-Autos in Deutschland steigt immer weiter und folglich auch der Bedarf an privaten Ladestationen (» der VDIV berichtete). Um hier nun den Ausbau zu beschleunigen und auf Forderungen der Wohnungswirtschaft einzugehen, soll das Förderprogramm für den Einbau von Ladesäulen an Wohnhäusern um 300 Millionen Euro auf insgesamt 800 Millionen Euro aufgestockt werden.

Die Erhöhung soll Eigentümer und Mieter entlasten und helfen, die Erstinvestitionsschwelle zu überwinden. Das zur Verfügung gestellte Geld kommt aus Energie- und Klimafonds. Gefördert wird konkret der Einbau von Wallboxen. Bisher waren Anträge für rund 620.000 Ladestationen eingereicht worden. Das ursprüngliche Budget von 500 Millionen Euro war somit bereits vollständig verbraucht. Durch die Aufstockung können zahlreiche weitere Menschen von der Förderung profitieren. Nur durch eine nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur können Menschen zum Umstieg auf E-Mobilität bewegt werden, was Grundvoraussetzung für das Erreichen der Klimaziele bis 2045 darstellt.

Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Förderantrag vor Kauf und Installation eingereicht wird. Zudem müssen die Gesamtkosten über dem Zuschussbetrag von 900 Euro liegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ladestation über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügt und komplett erneuerbare Energien nutzt. Sie muss intelligent als auch steuerbar sein. Die Ladebox darf nicht in öffentlich zugänglichen Bereichen liegen, sondern ist für die im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Von der neuen Bundesregierung forderte der VDIV Deutschland ein separates Förderprogramm für WEG, in dem Kosten für den Erwerb der Ladepunkte, nötige Infrastruktur und Umsetzungsmaßnahmen umfassend abgedeckt werden, damit Wohnungseigentümer gegenüber Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern kein Nachsehen haben, wenn entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung zu spät gefasst werden.