Pressemitteilung

Bund startet Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus - Neue Fördersystematik verbessert Zugang für Wohnungseigentümergemeinschaften

Mit dem heutigen Inkrafttreten der Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhaus startet das Bundesförderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem eine Neuerung entscheidend: Förderanträge können bereits gestellt werden, bevor die Gemeinschaft den erforderlichen Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Damit passt die Förderung deutlich besser zu den realen Abläufen in WEG, in denen Bedarfserhebung, Angebotseinholung, Beschlussvorlage und Eigentümerversammlung regelmäßig mehrere Monate beanspruchen.

„WEG brauchen keine symbolische Förderung, sondern ein Verfahren, das zu den praktischen Begebenheiten passt. Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist daher wegweisend. Damit werden erstmals WEG zielgerichtet gefördert“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. In den fachlichen Austausch zur Vorbereitung des Programms hat der Verband diese Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis erfolgreich einbringen können.

Der VDIV Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass Wohnungseigentümergemeinschaften im Programm als eigene Zielgruppe berücksichtigt werden. Positiv ist außerdem, dass die Förderung nicht auf einzelne Ladepunkte verengt wird, sondern die technische Erschließung der Stellplätze insgesamt in den Blick nimmt. Förderfähig sind die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur einschließlich der technischen Ausrüstung zur Elektrifizierung von Stellplätzen. Einbezogen sind auch der Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen. „Das sind richtige Ansätze, um E-Mobilität im Mehrfamilienwohnhaus voranzubringen“, so Kaßler.

Für WEG erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026. Für diese Zielgruppe werden die Mittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Anträge können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. Vorgesehen sind feste Zuschussbeträge je zu elektrifizierendem Stellplatz: bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt für bidirektionales Laden.

Für die Branche ist das Programm von besonders hoher Relevanz. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus ist mit erheblichem Koordinationsaufwand verbunden und stellt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften vor organisatorische, technische und finanzielle Anforderungen. Umso wichtiger ist, dass die neue Förderung nun an den tatsächlichen Gegebenheiten in WEG ansetzt und Planungsprozesse nicht durch ungeeignete Verfahrensanforderungen ausbremst.

Hilfreich ist, dass flankierend ein WEGweiser veröffentlicht wurde, der den Weg von der Bedarfserfassung über die Beschlussfassung bis zur Antragstellung, Umsetzung und späteren Erweiterung in mehreren Schritten strukturiert. Die Förderaufrufe und die maßgeblichen Informationen für Antragsteller stellt das Ministerium unter https://laden-im-mehrparteienhaus.de/ bereit.