Pressemitteilung

VDIV Deutschland und Haus & Grund stellen gemeinsamen Mustervertrag für WEG-Verwaltung vor

Aufgrund des Inkrafttretens des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Dezember 2020 veröffentlichen der Verband der Immobilienverwalter Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungs­eigentumsverwaltung. Er berücksichtigt die im Zuge der Gesetzesreform veränderten Vorgaben sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und ist vom Gedanken der Transparenz getragen.

„Das reformierte WEG gibt Eigentümergemeinschaften mehr Verantwortung und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters. Das muss sich in der Grundlage der Zusammenarbeit beider Parteien – dem Verwaltervertrag – widerspiegeln: vertrauensvoll, transparent und im fairen Ausgleich, u. a. durch eine sich erklärende Vergütungsstruktur“, so VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler zum neuen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung.

„Ziel der WEG-Reform war es, den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu bietet ein transparenter und nachvollziehbarer WEG-Verwaltervertrag eine gute Grundlage der Zusammenarbeit. Daher war es für uns die logische Konsequenz, dass beide Dach­verbände einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentums­verwaltung erarbeiten“, erläutert der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke.

Der Mustervertrag berücksichtigt neben den im Zuge der WEG-Reform erforderlichen Neuerungen wie den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters auch die Entwicklung der Rechtsprechung, beispielsweise zu umstrittenen Vergütungsfragen.