VDIV Publikationen für Immobilienverwalter

Publikationen

Magazine, Broschüren, Gutachten, Checklisten, Musterverträge und Beschlussvorlagen.

VDIV-Handlungsempfehlung: Fortbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter

Fortbildungspflicht leicht gemacht: Erfahren Sie alles Wichtige rund um Fristen, Umfang und Besonderheiten der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter gemäß § 34c GewO und MaBV. Unsere Handlungsempfehlung sorgt für Klarheit und unterstützt Sie dabei, rechtssicher zu planen und Ihren gesetzlichen Pflichten souverän nachzukommen.

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)

VDIV-Handlungsempfehlung: Rückforderung von Verwahrentgelten

Der Bundesgerichtshof hat Verwahrentgelte („Negativzinsen“) für Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten von Verbrauchern für unwirksam erklärt. Prüfen Sie jetzt mögliche Rückforderungsansprüche Ihrer verwalteten Gemeinschaften – unsere Handlungsempfehlung inklusive Musterbrief unterstützt Sie dabei praxisnah und rechtssicher. (Stand April 2025, PDF Datei zum Download: MB)

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Dienstleister: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)

VDIV-Handlungsempfehlung: Änderungen der Gefahrstoffverordnung insbesondere im Hinblick auf Asbest - worauf Verwalter achten müssen

Zum 05.12.2024 trat die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 2. Dezember (BGBl I Nr. 384) in Kraft. Im Wesentlichen regelt die Verordnung einen Pflichtenkatalog im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, richtet sich darüber hinaus aber in bestimmten Fällen auch an Auftraggeber – und damit auch an Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie kompakt zusammengefasst in der VDIV Handlungsempfehlung. (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 1,3 MB)

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)

VDIV-Handlungsempfehlung: Eintragung von „Alt“-Beschlüssen in das Grundbuch

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) endet zum 31. Dezember 2025 die Übergangsfrist zur grundbuchlichen Sicherung von „Alt“-Beschlüssen. Die neue Handlungsempfehlung des VDIV Deutschland erläutert, wann eine Eintragung erforderlich ist, welche Schritte Immobilienverwaltungen unternehmen sollten und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt. (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 5,2 MB)

Unser Tipp: Online-Seminar zum Thema

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 34,51 € (29,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 34,51 € (29,00 € zzgl. 19,00 % USt.)

VDIV-Handlungsempfehlung: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung datenschutzkonform einsetzen

Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet auch in der Immobilienverwaltung zahlreiche neue Möglichkeiten. Unsere Handlungsempfehlung bietet klare Orientierungshilfen, wie Sie KI-Lösungen rechtsicher im Sinne der DSGVO und KI-Verordnung in Ihrem Unternehmen integrieren. Sie erhalten einen Überblick über die Arten und Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen von der Klärung der Verantwortlichkeiten, dem Umgang mit personenbezogenen Daten bis zu Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA). Die Handlungsempfehlung enthält zahlreiche Praxistipps, die Ihnen den rechtsicheren Einsatz von KI erleichtern werden. Bereiten Sie sich optimal auf die digitale Zukunft der Immobilienverwaltung vor und vermeiden Sie datenschutzrechtliche Fallstricke! (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 3,4 MB)

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 34,51 € (29,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 34,51 € (29,00 € zzgl. 19,00 % USt.)

Aktualisierte VDIV-Handlungsempfehlung: „Solarpaket I“ – „Balkonkraftwerke“ und „gemeinschaftliche Versorgung“

Balkonkraftwerke „boomen“ derzeit. Durch das Solarpaket I hat die Gesetzgebung die Anbringung von Balkonkraftwerken erleichtert und zugleich Regelungen für eine gemeinschaftliche Versorgung einer GdWE mittels Photovoltaik geschaffen. Darüber hinaus wird die Anbringung eines Balkonkraftwerkes zudem zu einer privilegierten baulichen Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG, so dass Eigentümer einen Anspruch auf einen Gestattungsbeschluss geltend machen können. Die aktualisierte Handlungsempfehlung erläutert, mit welchen Vorgaben die Errichtung von Balkonkraftwerken gestattet werden kann und zwar sowohl für den Einzelfall als auch im Rahmen eines allgemeinen Grundlagenbeschlusses in einer Gemeinschaft. Entsprechende Beschlussmuster finden Sie ebenfalls in der Handlungsempfehlung. Daneben können in Eigentümergemeinschaften nun Gebäudestromanlagen betrieben werden, durch welche die Eigentümer/Nutzer direkt mit hauseigenem Strom versorgt werden, ohne den Umweg über einen Netzbetreiber. Die Handlungsempfehlung beleuchtet die bei der Entscheidungsfindung für eine Anlage zu beachtenden Aspekte. (Aktualisierte Fassung Stand Oktober 2024, PDF-Datei zum Download: 3,9 MB)

Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 46,41 € (39,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 46,41 € (39,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Fensterfront des Gebäudes einer Immobilienverwaltung des VDIV Deutschland

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