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EU-Gebäuderichtlinie sieht Sanierungspflicht offenbar in abgeschwächter Form vor

Seit Monaten sorgen Pläne der Europäischen Union, im Zuge der Novelle der Gebäuderichtlinie (EPBD) Sanierungspflichten für Gebäudeeigentümer einzuführen, für heftige Debatten. Derzeit laufen die finalen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat. Es zeichnet sich ab, dass die Sanierungspflichten – wenn überhaupt – in abgeschwächter Form kommen werden.

Die Entwürfe von Kommission und Parlament sahen vor, Immobilien in neun Effizienzklassen einzuteilen. Die Gebäude der beiden ineffizientesten Klassen sollten nach einem vorgegebenen Zeitplan in den kommenden Jahren energetisch verbessert werden (wir haben berichtet). Branchenverbände wie der VDIV warnten vor kostspieligen Sanierungsfallen. Auch aus anderen Ländern – vor allem aus Italien – kam Kritik. Das Handelsblatt und weitere Medien berichten nun, dass nach der letzten zehnstündigen Verhandlungsrunde eine neue Herangehensweise angestrebt wird: Dabei soll auf die EU-weit einheitliche Klassifizierung verzichtet werden. Stattdessen kann jedes Land seinen Gebäudebestand in zwei Kategorien teilen. Die 43 Prozent mit den höchsten Energieverbräuchen bilden die Gruppe der schlechtesten Gebäude („worst performing buildings“). In dieser Kategorie soll durch Sanierungen 55 Prozent der Energieeinsparungen erreicht werden. Wie das konkret aussehen soll, ist bislang unklar.