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EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit für ambitionierte Gebäuderichtlinie

Das Parlament der Europäischen Union hat einen Entwurf für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) angenommen. Er enthält umfangreiche Maßnahmen und einen zeitlichen Fahrplan zur Steigerung der Renovierungsquote sowie zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden.

Das Parlament ist damit den Vorschlägen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (wir haben berichtet) gefolgt: Ab 2026 sollen alle Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, emissionsfrei sein. Für alle übrigen Neubauten soll das ab 2028 gelten. Darüber hinaus sollen alle Neubauten, bei denen dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, ebenfalls bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Bestandsgebäude müssen zeitlich gestaffelt bestimmte Energieeffizienzklassen auf einer Skala von A bis G erreichen. Dabei entspricht die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats. Dem Entwurf zufolge müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gelten kürzere Fristen: Sie müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Auch für Bestandsgebäude soll eine Solarpflicht eingeführt werden. Wohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, müssen bis 2032 mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Im Falle von Eigentümer- oder Mieterwechsel sind energetische Nachrüstpflichten vorgesehen.

Die EU-Staaten können Ausnahmen erlauben, beispielsweise für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen oder auch für Sozialwohnungen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen. Auch eine Anpassung der neuen Zielvorgaben für einen bestimmten Teil der Gebäude soll möglich sein – „je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind“.

Ziel der EPBD-Überarbeitung ist, dass der Gebäudebereich in der EU bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt sowie Energie verbraucht und bis 2050 klimaneutral wird.

In der CDU/CSU-Fraktion, der FDP-Fraktion und bei Vertretern der Immobilienwirtschaft stießen die Vorschläge des Parlaments auf viel Kritik. Sie befürchten, dass Eigentümer die vorgesehenen Sanierungen nicht bezahlen können. Jutta Paulus, Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament, wies gegenüber der Tagesschau darauf hin, dass sich eine nächsthöhere Energieeffizienzklasse oft bereits mit Einzelmaßnahmen wie einem Fenstertausch, der Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke erreichen lässt

Auch VDIV-Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler sieht diese Einschätzung hingegen mehr als kritisch. „Wer annimmt, dass es mit einigen wenigen Maßnahmen getan sein sollte, einen entsprechend verbesserten Standard zu erreichen, ist weit weg von der Praxis. Gerade im Hinblick auf die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung, u.a. im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz dargelegt, entstehen schnell hohe Kosten im fünfstelligen Bereich pro Eigentümer.“

Das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission müssen nun im sogenannten Trilog die endgültige Form der Vorschriften erarbeiten. Der Rat hatte seinerseits deutlich moderatere Vorschläge vorgelegt. Im Anschluss müssen die Mitgliedsstaaten sie in nationales Recht umsetzen.