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Comeback des kommunalen Vorkaufsrechts?

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, um das Baugesetzbuch anzupassen. Dadurch soll Kommunen ermöglicht werden, künftig wieder effektiv und rechtssicher das Vorkaufsrecht auszuüben. Grundlage des Entschließungsantrags ist eine Initiative der Länder Berlin, Hamburg und Bremen. Die Städte wollen mit ihrer Initiative in Milieuschutzgebieten bezahlbaren Wohnraum erhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November letzten Jahres die geltende Regelung im Falle eines Kreuzberger Wohnhauses gekippt und der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht weitgehend die Grundlage entzogen. Die Begründung des Urteils besagte, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen sei, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und die Immobilie keine Mängel aufweist. Ein bloßer Verdacht auf unlautere Bauvorhaben sei keine ausreichende Begründung, um das Vorkaufsrecht auszuüben.

Die Kommunen versprechen sich vom Vorkaufsrecht den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und die Vermeidung von Verdrängung und Mieterhöhungen. Das Vorkaufsrecht zum Milieuschutz drohe derzeit de facto leerzulaufen. Es müsse aber künftig wieder genauso effektiv und wirksam ausgeübt werden können wie die anderen Vorkaufsrechte. Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, maßgeblich zu berücksichtigen, ob der Käufer eines Grundstücks in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgt. Die Entscheidung des Bundesrates hat ausschließlich appellativen Charakter. Ob der Bund folgt, ist nicht sicher. Der Beschluss übt jedoch in jedem Fall Druck auf die Regierung aus.