Immobilienverwalter bei Zertifizierung

Zertifizierung von Immobilienverwaltern

nach § 26a Abs. 1 WEG



Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG ab 1. Dezember 2023 (§ 48 Abs.4 WEG) zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Zertifizierung des Verwalters in der jetzigen Form betrifft damit nur den Bereich der WEG-Verwaltung. 

Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG danach nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Wer muss zertifiziert sein?
 

  • Bei Einzelunternehmen: der Inhaber
  • Bei Verwaltungsunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaften (z. B. OHG und KG) oder einer juristischen Person (z. B. GmbH und AG): das Verwaltungsunternehmen darf sich als „Zertifizierter Verwalter“ bezeichnen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind (und z. B. Eigentümerversammlungen leiten) , selbst zertifiziert sind.  

Befreiung von der Prüfungspflicht


Als einem „zertifizierten Verwalter gleichgestellt“ gelten Personen, die folgende Ausbildungs-/Studienabschlüsse besitzen:

  • Befähigung zum Richteramt,
  • abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann oder Kauffrau/Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • anerkannter Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin,
  • Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.

 

Wie kann man sich auf die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vorbereiten? 


Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bietet der VDIV Deutschland jeweils im Feburar und im Oktober 2024 einen zweitägigen Onlinekurs an:

14./15. Oktober 2024, jeweils 10.00 - 17.00 Uhr - hier geht's zur Anmeldung

Renommierte Referenten beleuchten alle Inhalte des Rahmenplans und bereiten Sie vor auf die Prüfung vor Ihrer IHK. Außerdem besteht die Möglichkeit, die schriftliche Prüfungssituation in einem Online-Seminar zu üben:

17. Oktober 2024, 10:00 - 13:15 Uhr  - hier geht's zur Anmeldung

Weitere Online-Seminare die Teile des Rahmenplans thematisieren, finden Sie auf unserer Veranstaltungsübersicht.

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