Die Mitgliedschaft in den VDIV-Landesverbänden ist als Gütesiegel für Professionalität anerkannt und damit Garant für Ihre Kompetenz und Seriosität.
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Wir sind überzeugt davon, dass professionelle Wohnimmobilienverwaltung sowohl berufliche Fort- und Weiterbildung als auch das Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen, Auftraggebern, Partnern und weiteren Stakeholdern braucht. Mit dem VDIV-Campus möchten wir Sie bei ihrer kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung unterstützen und den Dialog innerhalb der Branche fördern.
Der VDIV-Campus steht für:
Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Bildungs- und Qualifizierungsangebots für Wohnimmobilienverwalter durch ein Qualitätssicherung- und Zertifizierungssystem, dem alle Bildungsprodukte, die über den VDIV-Campus angeboten werden, unterliegen.
Unterstützung systematischer Weiterbildung für eine professionelle Wohnimmobilienverwaltung sowie bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen, wie der demografischen Entwicklung, der Digitalisierung und der Umsetzung eines klimaneutralen Gebäudebestands durch die Entwicklung von passgenauen Bildungsangeboten.
Entwicklung und Durchführung neuer bedarfsgerechter Bildungsangebote, nationaler und EU-Projekte, die der Professionalisierung der Branche dienen.
Neben Halb- und Ganztagesseminaren in Präsenz, Online-Seminaren, Fachforen und Bildungsangeboten, die in Kooperation mit etablierten Weiterbildungsdienstleistern entwickelt werden, z. B. die WBThek – eine Online-Bibliothek für die Verwaltung von Wohnimmobilien oder den Basisqualifizierungslehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“, finden Sie auf dem Campus Informationen zu Netzwerkveranstaltungen, Tagungen und Kongressen.
Die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und von Mietverhältnissen über in fremdem Eigentum stehenden Wohnungen ist gewerberechtlich nicht an eine berufliche Basisqualifikation gebunden.
Für die gewerbliche Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung ist die kontinuierliche Weiterbildung gefordert. Das am 1. August 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler sieht in § 34c Gewerbeordnung (GewO), neben einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung, eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden vor, die innerhalb eines dreijährigen Zeitraums regelmäßig zu erbringen ist. Die anrechenbaren Lerninhalte der Weiterbildung sind in Anlage 1 MaBV geregelt
Die Mitgliedsunternehmen des VDIV verpflichten sich freiwillig dazu, 45 Weiterbildungsstunden in drei Jahren zu absolvieren. Das Campusangebot ermöglicht Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungs- und Informationspflichten sowie eine bedarfsgerechte Basisqualifizierung und Weiterbildung. Hierfür steht das VDIV-Gütesiegel.
Regelkonforme Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen
Weiterbildungsmaßnahmen müssen um vom Gesetzgeber anerkannt zu werden definierte Anforderungen erfüllen (§ 15b MaBV i. V. m. Anlage 1 und Anlage 2). Der VDIV Deutschland bietet externen Bildungsdienstleistern die Durchführung eines Prüfverfahrens an, das eine regelkonforme Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 15b MaBV gewährleistet. Der Bundesverband berät Bildungsanbieter bei der Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen i. S. d. § 15b MaBV i. V. m. Anlage 1 und Anlage 2 und bescheinigt die Berücksichtigung der definierten Anforderungen an Weiterbildungsdienstleister und Weiterbildungsprodukt.
Die neue Regierung sieht im Koalitionsvertrag eine gewerberechtliche Regelung zum Sachkundenachweis für WEG- und Miet-Verwalter sowie Makler vor. Ein dementsprechender Sachkundenachweis wäre gewerberechtlich und damit für WEG- und Mietverwalter verpflichtend.
Weiterführende Links:
Ab dem 1. Dezember 2023 tritt die Zertifizierungspflicht für die WEG-Verwaltung in Kraft (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Künftig können Wohnungseigentümer den Nachweis einer Zertifizierung einfordern. So sieht es das umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Die Norm ist eine Konsequenz der erweiterten Befugnisse von Immobilienverwaltungen. Sie schafft erstmalig einen einheitlichen Standard zum Nachweis der notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Fähigkeiten in der Wohnungseigentumsverwaltung. Verbraucher bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften haben erstmals ab Dezember 2023 einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Die Zertifizierung ist für die professionelle WEG-Verwaltung zivilrechtlich von Bedeutung.
Weiterführender Link:
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