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Elektromobilität – Spezielle Versicherungslösungen erleichtern den Umstieg

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Für die Elektromobilität ist eine nutzerorientierte Ladeinfrastruktur eine wesentliche Voraussetzung.

Hierbei bilden eine öffentliche Ladeinfra­struktur, die Möglichkeit des Ladens beim Arbeitgeber und auch besonders das Laden zu Hause, in der eigenen Ga­rage oder auf dem eigenen Stellplatz, die Basis. Eine fach­gerecht ausgeführte, regelmä­ßig geprüfte und instand ge­haltene Elektroinstallation gewährleistet einen störungs­freien und sicheren Betrieb von Ladestationen.

Gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen, zum Beispiel von Baubehörden, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften sowie einzelvertragliche Rege­lungen mit Versicherern sind zu beachten. Grundsätzliche Voraussetzung für die Ersatz­pflicht eines Versicherers ist immer die Einhaltung der Si­cherheitsvorschriften und VDE-Normen sowie der fach­gerechte Einbau durch ein DIN qualifiziertes Unternehmen.

Immobilieneigentümer, Wohnungseigentü­mergemeinschaften sowie Immobilienver­walter sehen zunehmend neue Herausfor­derungen auf sich zukommen. Wer übernimmt die Kosten, Anzeige- und Doku­mentationspflichten? Wie sieht die neue Rechtslage aus?

Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von Bränden durch Elektrofahrzeuge und Ladestationen gibt es bisher noch keine ausreichenden statistischen Erkenntnisse. Fakt ist: Elektrofahrzeuge brennen nicht öfter, aber anders und erzeugen neue Pro­bleme. Bei Elektrofahrzeugen erfordern die Batterien gesonderte Methoden im Lösch­verfahren. Tauchbecken für die nachträgli­che Kühlung der Unterböden kommen zur Gefahrenabwehr zum Tragen. Defekte Li­thium-Ionen-Akkus kommen in den „Sand­kasten“ und deutlich mehr Löschwasser ist im Brandfall erforderlich.

Auch dürfen defekte Elektroautos zur Vermeidung von Folgeschäden nicht in geschlossenen Einzel- oder Tiefgaragen abgestellt werden. Entsprechende Hinweisschilder sind verpflichtend.

Die Versicherungsbranche hat auf die neuen Herausforderungen reagiert und passt ihre Versicherungsprodukte laufend den neuen Anforderungen an. Elektroautos sind wie konventionelle Fahrzeuge über die Kraftfahrzeugkasko versichert. Doch was passiert mit Schäden an den Ladestationen und Wallboxen, Hauswänden und Tiefgaragen?

Sofern sich die Ladeeinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück oder in einer geschlossenen Garage befinden, springt die Gebäudeversicherung ein. Diese bietet Versicherungsschutz gegen die Standardgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel und im Besonderen gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen. Mögliche Folgekosten wie die Sicherung der Brandstelle, Trocknung, Entsorgung des kontaminierten Erdreichs, Mietausfall etc. sind ebenfalls Gegenstand der Gebäudeversicherung.

Darüber hinaus sind weitere Szenarien von Bedeutung. Die Absicherung gegen Böswillige Beschädigung und Diebstahl/ Vandalismus sollte nicht fehlen. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet der Zusatzbaustein „Unbenannte Ge fahren“ oder auch eine gesonderte Elektronikversicherung. Die Elektronikversicherung umfasst unvorhergesehen eintretende Schäden wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder auch das Abhandenkommen.

Nicht zuletzt sollten auch mögliche Schäden bei Dritten berücksichtigt werden. Verursacht eine defekte Ladestation Personen- oder Sachschäden an fremdem Eigentum, tritt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei möglichen Schadenersatzansprüchen ein.

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