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Fixpreis oder flexibles Tarifmodell: Was ist im aktuellen Marktumfeld die beste Einkaufsstrategie?

Die Turbulenzen auf den Energiemärkten brachten in den vergangenen Monaten enorme Unsicherheiten und hohe Kostensteigerungen bei Erdgas in vielen Liegenschaften mit sich. Die Situation scheint sich ein Stück beruhigt zu haben. Doch nun erschwert die Diskussion über die Heizungswende in Deutschland die längerfristige Planung. Wie geht man als Verwalterin oder Verwalter damit am besten um?

Für viele Verwalter galt lang: Mit Beginn des vierten Quartals wurden bei verschiedenen Energieversorgern Angebote für langfristige Fixpreis-Verträge eingeholt. Beim Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Energiepreis wurde dann ein Liefervertrag für mehrere Jahre abgeschlossen.

Doch die Energiekrise zeigt die Probleme daran: Ein Fixpreis bietet zwar Planungssicherheit; aber in einem hochvolatilen Markt kommt ein Fixpreis-Vertrag einem Lotteriespiel gleich. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 15 bis 20 Wohneinheiten können schlimmstenfalls Mehrkosten im höheren 5-stelligen Bereich pro Jahr entstehen – abhängig vom Energiepreis zum Einkaufszeitpunkt, der dem Liefervertrag zugrunde gelegt wurde.

Aber auch Kunden mit flexiblen, börsenindizierten Verträgen wurden von der Marktentwicklung überrascht, da die Preisentwicklungen an den Handelsmärkten unmittelbar auf ihre Kosten durchschlugen. Allerdings fielen ihre Energiekosten mit der Marktberuhigung seit Jahresbeginn auch wieder zurück.

Für eine flexible Preisbildung, die entweder für die gesamte Liefermenge oder eine Teilmenge greift, sprechen weitere Argumente:

Veränderter Energiebedarf durch einen Wechsel des Heizungssystems

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird in den nächsten Jahren zu zahlreichen Heizungssanierungen führen. Neue Gasheizungen können nur noch unter besonderen Bedingungen eingebaut werden. Daher wird ein altersbedingter Kesseltausch oder eine Havarie in vielen Fällen einen Umstieg auf andere Heizsysteme oder eine Ergänzung mit Wärmepumpen nach sich ziehen. Damit verändert sich der Energiebedarf grundlegend. Ein flexibles Vertragsmodell bietet die Möglichkeit, die Mengen kurzfristig anzupassen.

Das Verbrauchsverhalten ändert sich

Das letzte Jahr zeigte das enorme Einsparpotenzial in der Nutzung von Heizenergie: Für das Jahr 2022 verzeichnete MONTANA über die witterungsbedingten Einflüsse hinaus Einsparungen von über 10 Prozent bei Kunden aus der Immobilienwirtschaft. Bei flexiblen Vertragsmodellen stellen Mengenabweichungen nach unten oder oben kein Risiko dar. Bei Festpreisverträgen entstehen dagegen schnell Unklarheiten, wer haftet, wenn die Verbrauchsmenge sich von der kalkulierten Menge unterscheidet und der Versorger die Energiemenge zu hohen Preisen im Voraus beschafft hat.

Längere Festpreisverträge können zu Rechtsunsicherheit führen

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge beschränkt die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf 24 Monate. Als sogenannte „Letztverbraucher“ gelten WEGs vor dem Gesetz als Endverbraucher. Daher kann es bei längeren Vertragslaufzeiten – auch auf Wunsch der WEG – zur Unsicherheit über die Rechtswirksamkeit von Verträgen kommen.

Kombinierte Fest- und Flexpreis-Modelle minimieren Risiken

Eine intelligente Lösung kann es sein, das Festpreis- und Flexpreis-Modell miteinander zu kombinieren. Damit profitiert man von den Chancen beider Ansätze und minimiert die Risiken. MONTANA ist einer der wenigen Anbieter, der eine Kombination aus Fix und Flex anbietet und hilft, Risiken zu streuen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die für Sie am besten passende Lösung zu finden.

Kontakt:

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