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Lohnt es sich aktuell, einen Erdgas-Festpreisvertrag über mehrere Jahre abzuschließen?

Linda Madir, Marktexpertin für Immobilienwirtschaft, teilt ihren Standpunkt. Viele Versorger bieten aktuell langfristige Festpreisverträge an. Die hohe Planungssicherheit überzeugt viele Kunden und Kundinnen. Aber inwiefern macht diese in einer Marktsituation, in der viel in Bewegung ist, überhaupt Sinn? Bei näherem Betrachten gibt es Argumente, die dagegensprechen.

1 |Der Energiebedarf könnte sich bald grundlegend ändern 

Wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Umsetzung der Wärmewende verabschiedet, ist in den nächsten Jahren mit umfangreichen Heizungssanierungen zu rechnen: Ab 2024 sollen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr installiert und neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zeichnet sich bei einer langfristigen Vertragslaufzeit eine Über- oder Unterbestellung an Energiemengen ab – beispielsweise durch einen unerwarteten Kessel- oder Heizungsaustausch – entstehen schnell Unklarheiten, wer für das Mengenrisiko haftet. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) laufen Gefahr, auf Mengenklauseln sitzen zu bleiben.

2 | Verändertes Verbraucherverhalten bei der Nutzung von Heizenergie

Das letzte Jahr hat das enorme Einsparpotential bei der Nutzung von Heizenergie aufgezeigt. Für das Jahr 2022 verzeichnete MONTANA bei Kunden in der Immobilienwirtschaft Einsparungen von ca. 10 Prozent – zusätzlich zu den witterungsbedingten Einflüssen. Auch dies gilt es bei einer Preisfixierung für die Zukunft richtig einzuschätzen, um Mengenabweichungen zu vermeiden.

3 | Verbraucherschutz: Rechtsunsicherheit bei längeren Festpreisverträgen

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass die anfängliche Laufzeit eines Vertrags 24 Monate nicht überschreiten soll. Nachdem Wohnungseigentümergemeinschaften als sogenannte „Letztverbraucher“ als Endverbraucher gelten, bleibt die Frage, inwieweit Verträge mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten rechtswirksam sind. Selbst wenn die WEG explizit nach einem solchen Vertrag verlangt hat.

Fazit: Wer sich jetzt mit einem Festpreis langfristig absichern möchte, hat zwar Planungssicherheit, diese kann aber schnell zum Bumerang werden.

Es ist unklar, welche gesetzlichen Auflagen beispielsweise durch die Heizungssanierung kommen werden und wie sich die Nachfrage nach Gas entwickeln wird. Dadurch entsteht für beide Vertragspartner ein hohes Mengen- und Preisrisiko.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik:
Eine Immobilienverwaltung schließt mit ihrem Energieversorger bis Ende 2027 einen Rahmenvertrag über 10 Millionen Kilowattstunden Erdgas ab. Während der Laufzeit müssen die Heizungen erneuert werden. Plötzlich werden nur noch 6 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbraucht. Wer zahlt nun die verbleibenden 4 Millionen? Steht hierfür der Energieversorger ein, der die Menge am Markt wieder abverkaufen muss? Oder trägt die Hausverwaltung das Preisrisiko und legt die Differenz auf die WEG um?

Alternativen zur langfristigen Vertragsbindung

Immobilienverwaltern bieten sich aktuell kürzere und überschaubare Laufzeiten an. Auch Spotmarktverträge sind aufgrund ihrer Flexibilität eine attraktive Option. Ohne Preis- oder Mengenrisiko können hier Energiemengen zeit- und marktnah hinzu- oder abgekauft werden und neue Liegenschaften mit aufgenommen – oder aus dem Vertrag wieder herausgenommen und auf ein verändertes Abnahmeverhalten reagiert werden.

Eine wesentliche Herausforderung der nächsten Jahre wird sein, schnell und risikoarm, auf ein sich verändertes Abnahmeverhalten, reagieren zu können.“
Linda Madir, Vertriebsleiterin MONTANA Energieversorgung



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Auch wenn sich die Lage am Energiemarkt entspannt hat. Der Markt bleibt von Unsicherheiten geprägt. Sicher ist wohl nur, dass nichts sicher ist. Wer flexibel bleibt, ist gut beraten.