Praxistipps

Praxistipp: Die novellierte Heizkostenverordnung

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken und so zum Klimaschutz beizutragen. Die novellierte Heizkostenverordnung und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellen Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter vor neue Herausforderungen.

Messdienstleistungen grundlegend. Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter werden zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner verpflichtet. Der bisher jährliche Turnus gilt nur noch für die Heizkostenabrechnung. Auch für diese bringt die novellierte HKVO Veränderungen mit, allerdings nur inhaltlicher Art.

Thomas Kode ist Abteilungsleiter für Digitale Lösungen bei der KALORIMETA GmbH (KALO) und Experte in Sachen HKVO und UVI:

„Die neue Heizkostenverordnung digitalisiert die Wohnungswirtschaft. Die fernablesbare Messtechnik führt zu Datenströmen und Datenwegen, die wir bisher nicht hatten. Zählerdaten, Verbrauchsdaten und Nutzerdaten müssen monatlich ausgetauscht werden. Wir haben also einen Wechsel im Prozess von zeitraumbezogenen Daten hin zu ereignisbezogenen Daten. Einfach erklärt bedeutet das, dass die Daten bisher einmal im Jahr an einem bestimmten Zeitpunkt abgelesen und verarbeitet wurden. Nun findet die Datenübertragung monatlich statt, und alle Veränderungen (Ereignisse) - wie z.B. Nutzerwechsel - werden sofort aufgenommen und verarbeitet.“

Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, hat KALO verschiedene digitale Lösungen entwickelt, wie die Daten verarbeitet und den Kunden bzw. den Bewohnern zur Verfügung gestellt werden können.

„Wir haben für die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kunden jeweils passende intelligente Lösungen entwickelt und arbeiten ständig an Erweiterungen und Verbesserungen. Besonders gut gefällt mir persönlich unsere App ‚KALO Home‘. Sie kann von überall aufgerufen werden, stellt die Verbräuche einfach und intuitiv dar und enthält darüber hinaus Tipps zum Energiesparen“, erklärt Thomas Kode. „Wer klassischer unterwegs ist und seine Verbräuche lieber über ein Portal einsehen möchte, der kann das KALO-Bewohnerportal nutzen. Auch hier werden die Daten einfach und nutzerfreundlich aufbereitet und dargestellt. Außerdem haben wir unser Kundenportal überarbeitet und einen extra UVI-Bereich entwickelt, in dem die Bewohnerdaten und UVI-Zugänge verwaltet werden können. Falls nötig, können die Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter hier auch die UVI für einzelne Bewohner monatlich als PDF-Datei herunterladen.“

Desweitern hat KALO innerhalb der Branche Schnittstellen geschaffen, die die Anforderungen der UVI erfüllen. Über diese digitalen Schnittstellen (APIs) können verschiedene ERP-Systeme, Portale und andere Lösungsanbieter mit KALO alle UVI-relevanten Daten vollautomatisch austauschen. Das heißt, dass die KALO-Kunden über die Schnittstellen die monatlichen Verbrauchsdaten und Vergleichswerte abrufen und selbst aufbereiten und visualisieren können. Alternativ kann die UVI auch als PDF-Datei je Bewohner über eine Schnittstelle automatisiert bei KALO abgerufen werden. Dank der Schnittstellen können die Kunden also die UVI in ihre bestehenden Prozesse und Software-Lösungen integrieren und darüber an ihre Bewohner übermitteln. Denkbar ist z.B. die Einbettung der KALO-UVI in ein eigenes Mieterportal. Wichtige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die jeweiligen digitalen Lösungsanbieter die dafür nötigen Schnittstellen unterstützen.

„Bei der Entwicklung unserer digitalen Lösungen haben wir uns bemüht, möglichst einfach anwendbare Möglichkeiten zu schaffen, die die UVI rechtssicher umsetzen“, berichtet Thomas Kode. "Für all diejenigen, die ein wenig Unterstützung benötigen, haben wir ein umfangreiches Online-Hilfe-Portal erstellt – sowohl für Kunden als auch für Bewohner. Und wir stehen selbstverständlich auch gern für individuelle Fragen zur Verfügung.“

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