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Sind Ihre Energieausweise noch gültig?

Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Gewerbeobjekt verkaufen, neu vermieten oder sanieren möchte, benötigt einen Energieausweis – manche sprechen umgangssprachlich auch vom „Energiepass”. Sinn und Zweck des Energieausweises ist es, Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes zu geben. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen, die aufzeigen, wie die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert werden kann.

Vergleichbar mit den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten kann ein Gebäude mittels Energieausweis anhand seines energetischen Zustands eingestuft und so mit anderen Objekten verglichen werden. Die gesetzliche Grundlage für Energieausweise ist seit dem 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die bis dahin geltende Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt hat. Wer bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie den Ausweis nicht vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Der Besitz oder die Erstellung eines Energieausweises ist demnach ein Muss und unumgänglich. Eine Ausnahme bilden kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche sowie Baudenkmäler.

Die zwei Arten des Energieausweises

Energieausweise gibt es als Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die meisten Eigentümer können frei zwischen diesen zwei Ausweisen wählen. In der Regel wird beim Verkaufen oder Vermieten der Verbrauchsausweis empfohlen. Dieser bietet einen ausreichenden Vergleichswert. Zudem ist diese Ausweisart in der Erstellung kostengünstiger. Für Analysezwecke, beim Aufdecken von energetischen Schwachstellen, beispielsweise vor einer umfangreichen Sanierung, ist der Bedarfsausweis sinnvoller.  Plicht ist er nur in einem Fall: Nämlich, wenn die betroffene Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und bisher keine energetische Modernisierung erfolgt sind.

Woher bekommt man einen Energieausweis?

Messdienstleister wie die KALORIMETA GmbH (KALO) können Ihnen den verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen. Dazu werden die bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre herangezogen. Auf Wunsch erstellt KALO den Energieausweis auch für Liegenschaften, für welche die Hamburger die Heizkostenabrechnung nicht erstellen. Die Beauftragung des Ausweises kann schnell und einfach online geschehen. Nach der Vorlage aller benötigten Daten kann KALO den verbrauchsorientierten Energieausweis innerhalb von 24 Stunden erstellen. Der Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Daher lohnt es sich, ab und an die Aktualität zu prüfen: Sind Ihre Energieausweis noch gültig? Mehr zu den Energieausweisen von KALO finden Sie hier.