20.05.2021 Ausgabe: 3/21

7 Tipps: die wichtigsten Neuerungen 2021 zum Umgang mit ­Energieträgern

Das große Themenfeld Energie ist auf der politischen Agenda seit Jahren und Jahrzehnten zu Recht weit oben angesiedelt. Nationale wie EU-weite Gesetze, Verordnungen, Regelungen und Verbote werden laufend aktualisiert und erweitert. Dies sind in diesem Jahr die wichtigsten Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf den Gebäudebestand, seine Nutzer und die Eigentümer:

1. GEG, das Gebäudeenergiegesetz
Die Regelungen des GEG zeigen sicherlich die direkteste Wirkung auf den Gebäudebestand in Deutschland. Seit 1. November 2020 ist es in Kraft. Als Zusammenführung und Ersatz des vormaligen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), des Erneuerbare-Energien Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) bildet es das zentrale Regelwerk für die bauliche und anlagentechnische Ausstattung von Bestands- und Neubauten.

Maßgeblich ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom. Alle Veränderungen oder Neueinbauten, die die Energiebilanz eines Gebäudes beeinflussen, müssen hinsichtlich der Regelungen des GEG geprüft und darauf abgestimmt werden.

2. EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das EEG ist und bleibt das zen­trale Steuerungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es zielt darauf ab, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.

Mit der Konkretisierung und Novellierung 2021 wird zunächst ein Zwischenziel formuliert, wonach bis zum Jahr 2030 die Stromversorgung zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen soll. Ab 2050 soll die gesamte Stromproduktion treibhausgasneutral gestaltet werden können, sowohl die inländische Erzeugung als auch Importe. Für den Gebäudebestand, die Nutzer und Eigentümer kann dies bedeuten, dass in Zukunft verstärkt auf Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gesetzt wird.

3. GEIG, das Gebäude-Elektromobilitäts­infrastruktur-Gesetz
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie liegt aktuell als Referentenentwurf vor. Bis Mitte 2021 soll er nach erfolgter Feinabstimmung in Kraft treten.

Grundsätzlich geht es dabei um verbindliche Vorgaben, um die Errichtung bzw. Nachrüstung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in oder an Gebäuden zu forcieren. Für ab März 2021 errichtete Neubauten sollen sie verpflichtend sein. Unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Zahl und die Art der zu installierenden Ladepunkte gibt es je nach Gebäudetyp, also Wohn- oder Gewerbeobjekt.

Den Ausbau von Ladeinfrastruktur unterstützt auch das novellierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Eigentümern einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation auf eigene Kosten einräumt.

4. BEHG, das Brennstoffemissionshandelsgesetz
Seit dem 1. Januar 2021 wird auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe, die CO2-Emissionen verursachen, ein sogenannter CO2-Preis erhoben. Das gilt z. B. für Erd- und Flüssiggas, für Heizöl und Kraftstoffe. Gedacht ist die CO2-Abgabe als Beitrag zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz. Eingezogene Überschüsse sollen an Bürger und Betriebe zurückgegeben werden, in Form von höherem Wohngeld, als Pendlerpauschale und zur Senkung der EEG-Umlage.

Die CO2-Abgabe wird für alle konventionellen Energieträger erhoben. So wird politisch gesteuert für weite Teile der Bevölkerung wie auch für Wirtschaftsbetriebe der Unterschied zu erneuerbaren Energien deutlich spürbar. Der Aufschlag wird in die Energiepreise eingerechnet und ist für Energieversorger gesetzlich vorgeschrieben. Bis 2025 wird der CO2-Preis kontinuierlich steigen und nach demokratischem Prinzip allen Beziehern konventioneller Energieträger auferlegt.

5. BEG, die Bundes­förderung für ­effiziente Gebäude
Seit 1. Januar 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude verschiedene Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden, und zwar von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Haupt-Fördergeber sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie verteilen die beziehbaren Programme neu, sodass letztlich bis 2023 alle Anträge für Zuschussförderungen beim BAFA, alle Anträge für Förderkredite bei der KfW-Bank bearbeitet und ausgezahlt werden.

Seit Jahresbeginn hat das BAFA das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ übernommen, das einen Großteil aller bisherigen Antragstellungen in Deutschland auf sich vereint. Optimiert wurden in diesem Zuge die Konditionen je nach Zahl der Wohneinheiten und auch das Fachplaner-Honorar. Insgesamt eine deutliche Verbesserung der Anreize, insbesondere für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.

6. Das EU-Energiel­abel für ­Elektrogeräte
Zum 1. März 2021 wurde das neue EU-Label für die Energieeffizienz von Elektrogeräten im Handel eingeführt. Es besteht nunmehr aus einer Skala von A bis G. Bislang eher verwirrende Kategorien wie A+++ verschwinden. Für Verbraucher soll dies übersichtlicher sein. Da zudem strengere Messverfahren für die Energieeffizienz von Elektrogeräten wie Kühlschränken, Wasch- und Spülmaschinen eingesetzt werden, ist damit zu rechnen, dass ehemals sehr effiziente Geräte künftig schlechter eingestuft werden.

Wie die CO2-Bepreisung hat auch diese Umstellung für Konsumenten eine erziehe­rische Wirkung, die zum Kauf von möglichst effizienten Geräten motivieren soll.

7. Das EU-weite ­Einweg-­Plastik-Verbot
Zum 1. Juli 2021 wird die bereits Ende 2018 abgestimmte Regelung europaweit verbindlich und untersagt die Herstellung bestimmter Einweg-Gegenstände aus PVC, die nicht recyclebar sind oder naturgemäß oft im Mischabfall entsorgt werden, etwa Geschirr, Besteck und Trinkhalme.

Wahrnehmbar auswirken wird sich dieses Verbot insbesondere bei der Entsorgung und dem Umgang mit kurzlebigen Produkten. Zu erwarten ist eine deutliche Entlastung in Bezug auf Müllaufkommen, -abfuhr, -entsorgung, -transport und dem damit verbundenen Energieaufwand.

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Strobel, Arne

Architekt FH, Energieberater, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, www.archi-net.info