28.10.2021 Ausgabe: 7/21

9. VDIV-Branchenbarometer - Die Energiewende im Wohnungsbestand bedarf wirksamer Anreize.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende April 2021 das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärte, beschloss die Bundesregierung bereits zwei Monate später ein neues. Demnach soll Deutschland bereits 2045 klimaneutral sein. Um dies zu erreichen, brachte das Bundeskabinett noch Ende Juni ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Investitionsvolumen von acht Milliarden Euro auf den Weg – von denen 4,5 Milliarden Euro in die Förderung energieeffizienter Gebäude fließen sollen.

Mit Corona in den Sanierungsstau 
Eine entscheidende Rolle für die Klimaneutralität spielt der oftmals energetisch unsanierte Wohnungsbestand und damit die über zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland – ein Viertel des gesamten Wohnungsbestandes des Landes. Die COVID-19-Pandemie hat allerdings dazu geführt, dass die Klima- und Mobilitätswende in weiten Teilen des Gebäudebereichs zum Stillstand gekommen ist, da Beschlüsse für Sanierungsmaßnahmen praktisch vollständig ausgeblieben sind. Der aktuelle Sanierungsstopp droht sich daher nach Abklingen der Pandemie in einen noch über Jahre andauernden Umsetzungsstau auszuweiten, auch aufgrund des Materialmangels und fehlender handwerklicher Kapazitäten. 

Um die ambitionierten Klimaziele nicht weiter grundlegend zu verfehlen, müssen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) endlich eng in die Erarbeitung von Lösungen eingebunden werden. Die zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Reform des Wohnungseigentumsgesetzes kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Denn die beschlossenen Neuregelungen, insbesondere die Absenkung des Abstimmungsquorums bei baulichen Maßnahmen auf eine einfache Mehrheit, verbessern die Voraussetzungen für die Durchführung energetischer Sanierungen in Gemeinschaften erheblich.

Deutlich mehr ­Sanierungsbegleitungen
Positiv hervorzuheben für das Jahr 2020 ist aber, dass trotz der schwierigen Voraussetzungen immerhin mehr als ein Drittel (34,6 Prozent) der befragten Unternehmen energetische Sanierungsmaßnahmen begleitet haben – im Vorjahr waren es 30 Prozent weniger. Auch wenn der aktuelle Stand noch weit entfernt von den Ergebnissen des 4. VDIV-Branchenbarometers ist – dort lag der Anteil noch bei rund 44 Prozent – ist eine positive Entwicklung erkennbar. Allerdings muss darauf verwiesen werden, dass der überwiegende Teil dieser Maßnahmen auf Beschlussfassungen des Jahres 2019 beruhte. 

Die offenbar positive Entwicklung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist auch deshalb erfreulich, da 2020 im Zuge der seit dem Frühjahr geltenden Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen bei einem Großteil der weit über zwei Millionen Eigentümergemeinschaften in Deutschland keine Eigentümerversammlungen stattfinden konnten und so dringend notwendige Beschlussfassungen unterblieben, auch solche für größere Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen – mit fatalen Folgen.

Denn bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber bei der Reform des Wohnungseigentumsrechts trotz nachdrücklicher Forderungen des VDIV Deutschland davon abgesehen, eine Beschlusskompetenz von Eigentümern im Rahmen virtueller Eigentümerversammlungen zu schaffen. Dies wäre in Anbetracht der schwierigen Pandemiesituation ein wichtiger Schritt gewesen, die seit Jahren zu geringe Sanierungsquote zu erhöhen. 

Am häufigsten wurden im Jahr 2020 Gas-Brennwertheizungen ausgetauscht oder als neues Heizsystem implementiert (93,2 Prozent). Auch der Einbau von Blockheizkraftwerken mit 76,7 Prozent nahm signifikant zu. Kleinwindkraftanlagen und Biogasanlagen spielen hingegen kaum eine Rolle. 


Kaum Strategien zur CO2-Reduzierung
Die größte Rolle bei den baulichen Maßnahmen spielen dagegen in Zukunft E-Ladesäulen mit 80,8 Prozent, so die Ergebnisse des Branchenbarometers. Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass das reformierte Wohnungseigentumsgesetz jedem Wohnungseigentümer und Mieter das Recht auf den Einbau einer E-Ladestation einräumt. 

48 Prozent der Befragten zufolge ist die Bedeutung konkreter Maßnahmen zur CO2-Reduzierung für ihre WEG „weniger relevant“ für 26 Prozent sogar schlicht nicht „relevant“. 54 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Eigentümergemeinschaften über gar keine Strategie zur Reduzierung von CO2-Emissionen verfügen. 


Die anhaltende Zurückhaltung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Der Bausektor ist weiter ausgelastet, wodurch Kapazitäten fehlen und das Einholen von Angeboten sowie die Umsetzung von Projekten erheblich erschwert werden. 

Genauso wichtig ist es aber auch, die Immobilienverwaltungen in die Sanierungen einzubeziehen. Sie wirken in Eigentümerversammlungen als Multiplikatoren, können Sanierungen anschieben und den Entscheidungsprozess moderieren. Damit dieses Potenzial trotz des erheblichen Aufwands für die Verwaltungen künftig besser gehoben werden kann, sollte der Gesetzgeber entsprechende Anreize schaffen. Nur so wird die energetische Sanierungstätigkeit in WEG spürbar zunehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl gilt es nun, nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes auch die Fördersystematik im Bereich energetischer Sanierungen zukunftsgerecht auszugestalten. 


Neue Kennzahlen 
Das 9. VDIV-Branchenbarometer mit umfangreichen betriebswirtschaftlichen Daten und weitreichenden Details zur Immobilienverwaltungsbranche kann unter www.vdiv.de/branchenbarometer bestellt werden. Unternehmen, die an der Umfrage mitgewirkt haben, erhalten die Publikation kostenlos. Für Mitglieder der VDIV-Landesverbände beträgt der Preis 39 Euro, für Immobilienverwaltungen, die keine Mitglieder sind, 79 Euro. Branchenfremde Unternehmen, Behörden und Verbände ­können es für 149 Euro bestellen, Unternehmensberatungen und Rechtsanwälte für 249 Euro (alle Preise zzgl. USt.). 


Fuchs, Nadine

Referentin der Geschäftsführung des VDIV Deutschland