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07.09.2022 Ausgabe: vdivDIGITAL 2022/2
Die Digitalisierung ist auch in der Wohnungswirtschaft ein Megatrend. Moderne Datenverarbeitung und eine ständige Optimierung der Unternehmensprozesse sind nicht mehr wegzudenken. Damit steigt allerdings auch die Anfälligkeit für Cyber-Attacken wie Datendiebstahl, Datenverlust oder Sabotage.
Strengere Auflagen durch die Datenschutzgrundverordnung seit Mai 2018
Mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden strengere Regeln festgelegt, was die Meldung von Datenpannen angeht. Werden beispielsweise personenbezogene Daten gestohlen, hat der Betrieb 72 Stunden Zeit, den Vorfall der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. Wer so etwas auf die leichte Schulter nimmt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, von möglichen wirtschaftlichen Schäden ganz zu schweigen.
Zudem müssen Unternehmen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von Personendaten zu tun haben, einen Datenschutzbeauftragten benennen. Denn schon, wer hin und wieder eine E-Mail schreibt und Kundendaten elektronisch gespeichert hat, arbeitet mit personenbezogenen Daten.
In Deutschland ist bislang bereits jedes zweite Unternehmen Opfer von Cyber-Kriminalität geworden. Die geschätzten wirtschaftlichen Schäden belaufen sich auf bis zu 50 Milliarden Euro. Jedes dritte Unternehmen schätzt inzwischen die Bedrohung durch Cyber-Attacken als bedeutsam ein – mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit.
Schutz vor Datendiebstahl und Cyber-Kriminalität
Es empfiehlt sich daher, umfangreiche Maßnahmen für den digitalen Schutz vorzunehmen. Vorkehrungen zur IT-Sicherheit sollten hierbei den Grundstein bilden. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Sicherheits-Updates, Virenschutzprogramme und sichere Passwörter. Ergänzt werden sollten diese Vorkehrungen zusätzlich durch einen leistungsstarken Cyber-Versicherungsschutz. Vermögensschäden, die aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung wie Datendiebstahl, Datenmanipulation oder Cyber-Spionage eintreten, können dadurch abgesichert werden.
Stellt ein Betrieb Auffälligkeiten in seiner IT oder auf seiner Internetseite fest, kann er sich im Rahmen des Cyber-Versicherungsschutzes der SIGNAL IDUNA an eine 24-Stunden-Hotline wenden, die Erste Hilfe im Cyber-Schadenfall bietet. Die Spezialisten dort helfen direkt am Telefon, um Schäden zu beseitigen, zu vermeiden oder zu mindern. Dies verläuft erfahrungsgemäß bereits in 70 Prozent der Fälle erfolgreich. Ist eine „ambulante“ Hilfe nicht möglich, helfen weitere Dienstleister oder Forensiker bei Bedarf vor Ort.
Zielgruppendirektor SIGNAL IDUNA Gruppe