18.01.2021 Ausgabe: 8/20

Einfacher, umfangreicher, innovativer ... - Die Planungen zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit der Ausarbeitung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine grundlegende Neuordnung und Vereinfachung der Förderlandschaft im Gebäudebereich. Damit soll die Unterstützung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien unter einem Dach zusammengefasst und zugleich noch stärker auf die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung ausgerichtet werden. Um diese Ziele zu erreichen, spielt der Wohnungsbestand eine entscheidende Rolle. Rund 42 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland, davon sind etwa zehn Millionen Eigentumswohnungen in geteilten Mehrfamilienhäusern. Rund 70 Prozent von ihnen wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet, viele davon sind weder energieeffizient modernisiert noch mit erneuerbaren Energien ausgestattet und bergen dementsprechend große energetische Einsparpotenziale.

Ziel der BEG ist die Vereinfachung der bisherigen breit gefächerten Förderstruktur. Die vier bestehenden Förderprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien, Anreizprogramm Energieeffizienz, Heizungsoptimierungsprogramm) mit insgesamt zehn Unterprogrammen sollen künftig zu einer aus drei Teilen bestehenden Förderrichtlinie zusammengefasst werden. Die Grundstruktur unterscheidet dabei danach, ob der Antragsteller das energetische Niveau eines Bestandsgebäudes durch Einzelmaßnahmen verbessern oder ein Effizienzhausniveau durch Vollsanierung oder energieoptimierten Neubau erreichen möchte. Da sich die technischen Anforderungen an die Gesamtgebäude je nach Verwendungszweck signifikant unterscheiden, soll bei Gesamtmaßnahmen zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden werden.

Einfacher und innovativer fördern
Kern der BEG ist es, die bestehenden Richtlinien konsequent weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei soll die Förderung vereinfacht und ein größerer Schwerpunkt auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien gelegt werden. So ist geplant, künftig sämtliche Angebote einheitlich als Kredit- und als Zuschussvariante zur Verfügung zu stellen und in ihren Bedingungen anzugleichen. Des Weiteren sollen perspektivisch die Förderungen für alle relevanten Teilaspekte auf der Grundlage eines einzigen Antrags möglich werden.

Ein Schwerpunkt der BEG ist die umweltfreundliche Gestaltung der Wärmeerzeugung. Vielfach medial diskutiert wurde hier bereits die im Januar eingeführte „Austauschprämie“ für Ölheizungen, die bis zu 45 Prozent der Investitionskosten bei der Umstellung auf erneuerbare Wärme oder erneuerbare Energien einbindende hybride Gasheizungen abdeckt. Für die BEG ist im Gespräch, in Zukunft Gebäudenetze bei Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern. Dabei sollen auch Quartierslösungen in den Förderrahmen einbezogen sein. Entscheidend hierbei ist, dass eine Abgrenzung zum Fernwärmenetz besteht. Diese Maßnahme soll zukünftig auch Contracting-Modelle attraktiver machen.

Ein weiteres Ziel der BEG ist die stärkere Unterstützung von Innovationen und digitalen Technologien. So soll mit einer Premiumförderung für hocheffiziente Bauteile gezielt im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Wärme ein innovationsfreundliches Umfeld geschaffen werden. Auch Smart-Home-Lösungen zur Verbrauchs- und Betriebsoptimierung werden künftig eigenständig förderbar sein.

Darüber hinaus ist eine stärkere Förderung systematischer Sanierungen geplant. So wird erstmals die vollständige Umsetzung individueller Sanierungsfahrpläne durch investive Maßnahmen unterstützt. Dabei soll nicht nur die Fachplanung, sondern ebenso die sich anschließende Baubegleitung in die Investivförderung der drei Teilprogramme integriert werden. Dies bedeutet eine signifikante Erhöhung der freiwerdenden Fördersummen, die einen großen Sanierungs- und Modernisierungsschub im Bereich der Mehrfamilienhäuser erwarten lässt.

Die Rolle der Verwalter stärken
Wünschenswert wäre es, in die BEG weitergehende wichtige Anreizstrukturen einzubauen. Aus dem 8. VDIV-Branchenbarometer geht hervor, dass 2019 nur 26,9 Prozent der befragten Verwaltungsunternehmen energetische Sanierungen begleitet haben. Das ist der niedrigste Wert, seit der VDIV Deutschland zu dieser Frage Zahlen erhebt. Die Sanierungstätigkeit bleibt damit deutlich unter dem Niveau, das nötig wäre, um das von der Bundesregierung ausgerufene Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen. Die geringe Sanierungsbereitschaft liegt insbesondere darin begründet, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht immer von den Einspareffekten überzeugt sind, die Kosten sich womöglich nicht amortisieren oder die Instandhaltungsrücklagen nicht ausreichen. Darüber hinaus ist die Entscheidungsfindung meist langwierig und von vielen Kompromissen geprägt. Daher beschränkt sie sich oftmals auf nur unbedingt notwendige Einzelmaßnahmen, die über reguläre Bankdarlehen finanziert werden.

Immobilienverwalter, die über die Gebäudedaten verfügen und Einsparpotenziale kennen, können hier in Eigentümerversammlungen als Multiplikatoren wirken und Sanierungen anschieben, planen und begleiten. Der für sie hierbei entstehende, in der Regel erhebliche Aufwand wird allerdings vom dargelegten Rahmen der BEG nicht berücksichtigt. So fehlen Anreize, entsprechende Maßnahmen anzustoßen. Hier sollte über eine Erweiterung der bislang geplanten Förderansätze nachgedacht werden, die die spezifischen Umstände in Wohnungseigentümergemeinschaften stärker berücksichtigt.

WEG-Reform als Hebel ­energetischer Maßnahmen
Eine schnelle Umsetzung dieser erweiterten Fördermöglichkeiten könnte gerade vor dem Hintergrund der aktuell verabschiedeten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eine große Wirkung entfalten. Denn die beschlossenen Neuregelungen werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung energetischer Sanierungen in Gemeinschaften erheblich verbessern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Absenkung des Abstimmungsquorums bei baulichen Maßnahmen auf eine einfache Mehrheit, was die Entscheidungsfindung für energetische Sanierungen zukünftig deutlich erleichtern dürfte. Das reformierte WEG und eine vernünftig ausgestaltete BEG könnten daher starke Impulse für die zwingend erforderliche Erhöhung der Sanierungsquote in Wohnungseigentumsgemeinschaften geben.

Erste Synergien aus WEG-Novelle und Fördermaßnahmen werden im Bereich der Elektromobilität deutlich. Nachdem im neuen Wohnungseigentumsgesetz ein Rechtsanspruch auf eine E-Ladesäule verankert wurde, kann für den Einbau künftig pauschal ein Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, aber auch Bauträger können seit dem 24. November bei der KfW entsprechende Anträge einreichen.

Mit der Förderung von Einzelmaßnahmen soll ab 1. Januar 2021 eine erste Säule der BEG umgesetzt werden. Die Unterstützung von Komplettsanierungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden soll später im Jahresverlauf hinzukommen. Inwiefern dann die gesetzten Förderimpulse von den Verbrauchern angenommen werden und zu den beabsichtigten Sanierungseffekten führen, bleibt abzuwarten. Insbesondere im Gebäudebereich stehen sich aktuell unter anderem mit BEG, Klimaschutzprogramm 2030 und Energieeffizienzstrategie eine Vielzahl an Konzepten gegenüber – jedes von ihnen ohne professionelle Unterstützung zu durchblicken, dürfte vielen Wohneigentümern schwerfallen. Es wird daher in der nahen Zukunft darauf ankommen, die Umsetzung der Förderrichtlinien verbraucherfreundlich zu gestalten und gegebenenfalls nachzujustieren. Wer dabei die Rolle des Verwalters nicht ausreichend würdigt, könnte am Ende das Nachsehen haben.

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Sprung, Dr. Florian

Referent der Geschäftsführung des VDIV Deutschland