Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 3.800 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
14.05.2021 Ausgabe: vdivDIGITAL 2021
Ganz schön knifflig: Im Zuge der Corona-Pandemie stehen Hausverwalter vor der Herausforderung, einerseits Kontaktbeschränkungen einhalten und andererseits Eigentümerversammlungen einberufen zu müssen. Um das zu lösen, bieten sich digitale Formate an. Diese sind oft effizienter als konventionelle Eigentümerversammlungen und auch darauf ausgelegt, den formalen, also den seit 1. Dezember 2020 geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Konferenz per Bild und Ton
Um eine solche Versammlung durchführen zu können, ist ein maßgeschneidertes Video-Konferenz-Tool notwendig, das über zusätzliche Funktionen verfügt. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, die Tagesordnung, deren TOPs vom Verwalter digital erfasst und bearbeitet werden können, für Konferenzteilnehmer sichtbar darstellen zu können. Die Option der geordneten Worterteilung sorgt für einen klaren und strukturierten Ablauf – die Versammlungen verlaufen deutlich sachlicher und professioneller. Auch Abstimmungen lassen sich beschleunigen, wenn eine Berechnungsfunktion im Einsatz ist, für die im Vorfeld lediglich festgelegt werden muss, ob das Ergebnis nach Kopf-, Wert- oder Objektstimmrecht berechnet werden soll. Die dafür erforderlichen jeweiligen Miteigentumsanteile können aus dem ERP-System übernommen werden.
Anbindung an eine offene digitale Plattform
Verwaltungen, die bereits eine offene digitale Plattform wie die von facilioo nutzen, arbeiten noch effizienter: Sie müssen ihre Daten nicht erneut im Video-Konferenz-Tool hinterlegen. Ohne Medienbruch wählen sie in facilioo ein Objekt aus, um es in die bereits angelegte Eigentümerliste für die Video-Konferenz zu übernehmen. Ebenso lassen sich Abstimmungsprinzipen in die Voreinstellungen der Video-Konferenz übertragen. Nach erfolgter Abstimmung können daraus direkt Vorgänge generiert werden, und alle Beteiligten erhalten automatisiert eine Push-Notification als Update zu Instandhaltungsmaßnahmen.
Hybride Veranstaltungen
Sind – so wie es das Wohnungseigentumsgesetz vorsieht – Versammlungsteilnehmer sowohl vor Ort anwesend als auch online zugeschaltet, können die im Versammlungsraum anwesenden das Geschehen auf dem Monitor oder per Beamer-Projektion verfolgen. Für sie trägt die Versammlungsleitung abgegebene Stimmen ins System ein und vervollständigt damit das Gesamtergebnis, das auch in der hybriden Veranstaltung automatisiert ermittelt wird.
Wurden die gefassten Beschlüsse digital gefasst, lässt sich mit wenigen Klicks ein Protokoll erstellen, das automatisiert alle Tagesordnungspunkte, Abstimmungsergebnisse und weitere Daten aufnimmt. Es muss abschließend nur noch von den Parteien unterschrieben werden.
Eine weitere Erleichterung, die die Gesetzesnovelle schafft, wird ebenfalls digital abgebildet: Weil die Einladung zur Versammlung seither nur noch der Textform bedarf, haben Verwaltungen mehr Möglichkeiten, mit ihren Kunden zu kommunizieren – z. B. auch per E-Mail, SMS, WhatsApp oder in Mischformen davon. Und das gilt auch für Umlaufbeschlüsse.
Illustration: © O-IAHI / Shutterstock.com
Der Architekt (FH) ist Geschäftsführer von facilioo, einem der fundis Gruppe zugehörigen Unternehmen.
www.facilioo.de