10.03.2022 Ausgabe: 2/22

Förderstopp bei der KfW

Der 24. Januar 2022 geht ein in die Geschichte der Meldungen, die auf allen Seiten für Unverständnis und Protest sorgten. Selten waren sich private und öffentliche Bauherren, Investoren und Verbände so einig: Das geht nicht.

Die Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz machte schnell die Runde: „Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.“ Nach Bekanntwerden des Auslaufens des Programmes zu Ende Januar 2022 kam es zu einem gesteigerten Antragsaufkommen. Rund 24.000 Anträge von privaten und kommunalen Bauherren waren bei einem Förderumfang von mehr als sieben Milliarden Euro aufgelaufen.

Besonders kritisch: Nicht nur die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die wohl am meisten genutzte Förderklasse, wurde eingestellt, sondern zeitgleich auch die Förderungen für Sanierungen und EH-40-Neubauten. Der sowieso vorhandene Sanierungsstau und die Unsicherheit der Bürger wachsen.


Halbherziges Zurückrudern
Acht Tage nach Verkündung des Förderstopps und der dadurch ausgelösten Welle an Protesten dann das halbherzige Zurückrudern: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt, heißt es. Demnach sollen alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt. Die Bauherren, die dem Auslaufen der Förderung zu Ende Januar 2022 Glauben geschenkt und ihren Antrag nach dem 23. Januar 2022 eingereicht haben, gehen leer aus. Laut KfW können auch nach dem geplanten Neustart der BEG keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 gestellt werden.


Klimaschutzziele geraten ins Wanken
Die durchaus ambitionierten Klimaschutzziele der Regierung geraten durch solche Aktionen stark ins Wanken, ebenso das Vertrauen der Bürger. Die neue Bundesregierung hat zudem entschieden, dass der EH55-Standard der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Bislang liegt der gesetzliche Neubaustandard bei 75 Prozent des Niveaus des Referenzgebäudes. Ob der neu gesetzte Standard sich rasch durchsetzen wird, darf bezweifelt werden. Schließlich wurde nur entsprechend viel im KfW-55 Standard gebaut, da die Fördermittel bereitgestellt wurden. Nicht gelöst ist das Problem der großen Menge an Gebäuden mit den schlechtesten Energieeffizienzklassen (G und H), der womöglich kommenden Sanierungspflicht (EPBD), des zu reduzierenden CO2 - Ausstoßes – und der Finanzierung und Durchführung all dessen. Dies alles vor dem Hintergrund weiter steigender Preise für Baumaterial und Handwerker.

Sinnvoll ist daher die Mitte Februar ausgerufene Weiterführung der KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren sowie die angekündigte neue Gebäudeförderung ab 2023, um den klimapolitisch ambitionierten, ganzheitlichen Förderansatz wie im Koalitionsvertrag vereinbart umzusetzen. Im Gespräch ist die schnelle Wiederaufnahme einer gedrosselten Förderung von EH-40-Neubauten. Es bleibt zu hoffen, dass ein neues Förderinstrumentarium die energetische Sanierung ins Zentrum klimapolitischer Überlegungen stellen wird. Wenn dabei das Segment der Eigentumswohnungen stärker als bisher berücksichtigt wird, wäre dies ein richtiger Ansatz.
 

Kaßler, Martin

Geschäftsführer des VDIV Deutschland