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Weg von Atomenergie und fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien: Die Energiewende ist das dominierende Thema bei der Strom- und Wärmeversorgung. Bausteine, die maßgeblich zum Erreichen der Klimaziele beitragen, sind Photovoltaik (PV) und Mieterstrom. Als Mieterstrom wird u. a. Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt an die Bewohner des Gebäudes oder des Quartiers geliefert und von ihnen verbraucht wird.
Das Potenzial für Mieterstrom ist groß. Das Bundeswirtschaftsministerium ermittelte zuletzt 3,8 Millionen Wohnungen in Deutschland, die mit Mieterstrom versorgt werden könnten. Sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren davon. Letztere dadurch, dass die Strompreise durchschnittlich um mindestens zehn Prozent niedriger sind als die des örtlichen Grundversorgers, weil Netzentgelte, Abgaben und die Stromsteuer entfallen. Wer Solarstrom vom eigenen Dach nutzt – auch für das Laden seines Elektrofahrzeugs – spart CO2 und beteiligt sich aktiv an der Energiewende. Durch die eingesetzte Smart-Meter-Technologie in Verbindung mit einer modernen Energiedaten-Software können Mieter zudem jederzeit ihren aktuellen Stromverbrauch, die damit verbundenen Kosten, die Solarquote, die CO2-Einsparung und weitere Echt-zeit-Analysen einsehen – bequem per App auf dem Smartphone. Bei hohem Verbrauch können sie also unmittelbar gegensteuern.
Eigentümern verspricht Mieterstrom zusätzliche Einnahmen. Mit dem richtigen Partner für die Umsetzung und den Betrieb lassen sich bei einer entsprechenden Zahl teilnehmender Mieter Gewinne erzielen. Je höher die Teilnehmerquote ist, desto wirtschaftlicher wird das Mieterstromprojekt. Gerade für große Immobiliengesellschaften lohnt sich ein flächendeckender PV-Mieterstrom-Roll-out über einen Großteil des Gebäudeportfolios, weil die Wirtschaftlichkeit mit jeder zusätzlichen Anlage durch Skaleneffekte, standardisierte Prozesse und Risikodiversifizierung ansteigt. Staatliche Förderungen unterstützen Eigentümer zudem finanziell.
Das EEG 2021 ebnet den Weg
Das im Dezember 2020 verabschiedete novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft die aktuell geltende rechtliche Grundlage für Mieterstrom. Im Vergleich zum EEG 2017 wurden mehrere Punkte neu geregelt, um den Ausbau von Mieterstrom zu fördern und das Modell für Eigentümer attraktiver zu gestalten. Wesentliche Änderungen sind unter anderem:
Gesetzliche Regelungen auf Landesebene
In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt ab diesem Jahr eine Solarpflicht. In jedem Bundesland gibt es dafür unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen muss seit 1. Januar 2022 über Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen eine PV-Anlage installiert werden. In Baden-Württemberg gilt diese Pflicht seit Jahresbeginn auch für Nicht-Wohngebäude und ab 1. Mai zusätzlich für Wohngebäude im Neubau. Bestandsgebäude sind vom 1. Januar 2023 an bei umfassenden Dachsanierungen betroffen. In Schleswig-Holstein bezieht sich die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ausschließlich auf Nicht-Wohngebäude und Parkplätze. In weiteren Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen soll ab 2023 ebenfalls eine Solarpflicht eingeführt werden. Die Frage ist also nicht mehr, ob Gebäudeeigentümer ihre Liegenschaften mit PV-Anlagen ausrüsten, sondern wie die erneuerbaren Energien vermarktet werden.
Fördermodelle für Mieterstrom
Um Mieterstrom zu fördern, erhalten Anlagenbetreiber zusätzlich zum Verkaufserlös des Stroms einen Mieterstromzuschlag, dessen Höhe von der Leistungsklasse der Solaranlage abhängt. Gemäß EEG 2021 wird dieser Zuschlag auch dann gewährt, wenn der Betreiber einen Dienstleister mit der Mieterstromlieferung beauftragt. Ist die Nachfrage zwischenzeitlich niedriger als das Angebot, kann der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden. Der Anlagenbetreiber erhält hierfür die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Häufig wird der Solarstrom heute auch schon für die Versorgung vorhandener E-Ladesäulen genutzt.
Der Staat fördert nicht nur den Betrieb einer Solaranlage mithilfe des Mieterstrom-zuschlags und der Einspeisevergütung. Auch die Installation einer Anlage wird unterstützt, beispielsweise mit Hilfe des KfW-Förderkredits 270 – Erneuerbare Energien. Einige Bundesländer und Kommunen bieten weitere Fördermöglichkeiten.
Mieter haben die Wahl
Auch wenn Eigentümer Mieterstrom anbieten, haben Mieter weiterhin die Wahl zwischen einem konventionellen Stromvertrag und einem Mieterstromvertrag mit grünem Strom vom eigenen Dach. Entscheiden sie sich für Mieterstrom, erhalten sie einen entsprechenden Vertrag, der unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen wird und jederzeit kündbar ist. Die Laufzeit ist auf ein Jahr begrenzt und kann stillschweigend verlängert werden. Während der Vertragslaufzeit ist der Mieterstromanbieter verpflichtet, Reststrom für alle Mieter sicherzustellen, falls beispielsweise wegen schlechten Wetters kein selbst erzeugter Strom zur Verfügung steht. Der sogenannte Reststrom wird dem allgemeinen Versorgungsnetz entnommen.
Für die Vermarktung bzw. Nutzung der erzeugten Energie ist Mieterstrom sowohl wirtschaftlich als auch aus sozialer Sicht lohnenswert für alle Beteiligten. Ein groß angelegter Roll-out verspricht die höchsten Erträge, weshalb es sich besonders für Wohnungsgesellschaften lohnt, in großen Dimensionen zu denken und am besten auch gleich das Thema E-Mobilität in die Planung einzubeziehen.
Produktmanager Minol www.minol.de/solar