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Neue Gesetze und Verordnungen bringen neue Aufgaben für Verwaltungen mit sich. Es gibt Mittel und Wege, sie zu bewältigen.
Die nächste Energiekostenabrechnung werden sich die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sehr genau anschauen. Das liegt an den zu erwartenden hohen Nachforderungen aufgrund der dramatisch gestiegenen Energiepreise. Feststellen werden sie dabei, dass die Abrechnung eine neue Komponente ethält, die eränzenden Informationen in der Abrechnung, kurz: IDA.
Sie sind Teil der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO), die seit 1. Dezember 2021 in Kraft ist und darauf abzielt, durch häufigere und transparentere Verbrauchs- informationen eine effizientere Nutzung von Energie zu ermöglichen, nicht zuletzt, um durch Energieeinsparungen die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Die aktuelle Energiekrise hat die Notwendigkeit von Einsparungen sowohl aufseiten des Staates (Ziel: 20 Prozent) als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter der Kostenexplosion leiden, massiv verstärkt. Die IDA sollen hier unterstützend wirken.
Verantwortlich für die Umsetzung sind Immobilienbetreiber, und zwar für alle Nutzer – unabhängig von der Messausstattung der Nutzeinheiten. Schon seit Anfang 2022 erhalten Nutzer von Wohnungen mit fernablesbaren Erfassungsgeräten die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), die auch die novellierte Heizkostenverordnung vorschreibt.
Aber noch weitere Verordnungen stellen zusätzliche Anforderungen an Verwaltungen. Der CO2-Preis, der in den kommenden Jahren in festgelegten Schritten steigen wird, soll künftig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Gas- und Fernwärmekunden erhalten zusätzliche Auflagen durch die Wortungetüme Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) und Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav). Auch die Gaspreisbremse bringt mehr adminis- trativen Aufwand mit sich.
All diese Neuerungen haben eins gemeinsam: Sie wirken auf den ersten Blick simpel, aber der Teufel steckt im Detail. Die prozessuale Umsetzung, der Datenschutz, Übertragungswege und knappe Fristen – sich mit all dem zu befassen, erfor- dert fundiertes Fachwissen.
Für Verwaltungen sind dies nur Randgebiete ihrer eigentlichen Tätigkeit. Durch die Volatilität und das zunehmende Aufgabenpensum steigt jedoch der somit verursachte Aufwand. Für Messdienstleister hingegen sind diese Aufgaben eng verbunden mit dem Kern ihrer Tätigkeit. Daher können sie Verwaltungen wirksam entlasten. Unternehmen wie Brunata-Metrona haben im abgelaufenen Jahr enorme Investi- tionen getätigt, um ihren Kunden passgenaue Lösungen zu bieten.
Als zentrale Kommunikations- und Datenaustausch-Plattform dient hier das Kundenportal bzw. die Kunden-App. Verwaltungen können sich darauf verlassen, dort neue Anwendungen oder an die aktuelle Gesetzgebung angepasste Versionen bestehender Lösungen finden. Denn auch im neuen Jahr wird in der Immobilienbranche nichts so beständig sein wie der Wandel.
PR-Manager BRUNATA-METRONA