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22.04.2022 Ausgabe: 3/22
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaverträglicher werden. Deutschland will weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden rund 35 Prozent der gesamten Endenergie beim Wohnen, insbesondere für Heizung und Warmwasser, verbraucht. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft setzt daher vermehrt auf regenerative Energien zur Strom- und Wärmegewinnung. Bei der Abrechnung gilt es allerdings einiges zu beachten.
Jens Well, der beim Messdienstleister KALO in Hamburg den Bereich Abrechnung regenerativer Energien verantwortet und sich u. a. in der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. (ARGE Hei-WaKo) engagiert, beobachtet den Zuwachs im Bereich regenerativer Energien mit Zuversicht: „Immer mehr Wohnungseigentümer bzw. Wohnungsunternehmen investieren in die eigene Wärmeversorgung. Die Zahl der Förderanträge für erneuerbare Heizungsträger lag laut der Agentur für Erneuerbare Energien 2020 bei knapp 300.000, im Jahr 2016 noch bei unter 100.000. Auch wir merken diesen Anstieg. Die Zahl der Spezialabrechnungen für Heizkosten aufgrund von eigenproduzierter Wärme steigt deutlich, und es werden jährlich mehr.“ Zu beobachten ist diese Entwicklung unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Zu den Kunden zählen sowohl Eigentümer mit geringem Wohnungsbestand als auch mittelgroße Hausverwaltungen und sogar große Wohnungsunternehmen. „Mit Blick auf die Energiewende ist das eine sehr positive Entwicklung“, so Well.
Gut fürs Klima, eine Herausforderung für die Abrechnung?
Im Jahr 2019 konnten nach Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) 14,5 Prozent des Endenergieverbrauchs im deutschen Wärmesektor aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Bioenergie leistete mit fast 74 Prozent den größten Beitrag zur regenerativen Wärmeversorgung in Deutschland. Bei Kunden von KALO sind es insbesondere Heizanlagen wie Solarthermie, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sowie multivalente Heizanlagen, also Zusammenschlüsse unterschiedlicher Energieträger zur Erzeugung von Wärme in einer Liegenschaft, deren Verbrauchskosten speziell abgerechnet werden müssen.
„Für die Kostenverteilung gemäß § 9 der Heizkostenverordnung ist es entscheidend, dass die kostenbehafteten Energien und die kostenfreien Energien korrekt berücksichtigt werden“, so Jens Well. Kostenfreie Energie ergibt sich beispielsweise daraus, dass Energie aus der Solarthermie kostenfrei an Hausbewohner abgegeben werden muss. Bei KWK-Anlagen ist es erforderlich, die Energie- und Nebenkosten für die Stromerzeugung aus den Gesamtkosten für Strom und Wärme herauszurechnen. Würde diese Berechnung nicht erfolgen, würden die Gesamtkosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Dies wäre falsch und hätte gegebenenfalls rechtliche Folgen.
Auch wie die Kosten berechnet werden, ist von großer Bedeutung. Jens Well und sein Team haben für jede Heizanlage einen Lösungsweg gefunden: „Wir haben die Berechnungsgrundlagen aus der Heizkostenverordnung und den Richtlinien nach VDI 2077 miteinander verknüpft und daraus rechtssichere Formeln entwickelt. Die Berechnungen stellen wir unseren Kunden zusätzlich zur Abrechnung detailliert und transparent in separaten Dokumenten zur Verfügung. Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Kunden gut informiert sind und sich nicht durch eine kompliziertere Abrechnung von ihrem Vorhaben abhalten lassen, regenerative Energien einzusetzen. Dabei unterstützen wir sie gern.“
Referentin Verbände & Medien bei KALO
eed.kalo.de