22.04.2022 Ausgabe: 3/22

Komplexe Aufgabe - Die rechtssichere Abrechnung regenerativer Energien erfordert spezielle Lösungswege.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energiever­sorgung soll klimaverträglicher werden. Deutschland will weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden rund 35 Prozent der gesamten End­energie beim Wohnen, insbesondere für Heizung und Warmwasser, verbraucht. Die Wohnungs- und Immo­bilienwirtschaft setzt daher vermehrt auf regenerative Energien zur Strom- und Wärmegewinnung. Bei der Abrechnung gilt es allerdings einiges zu beachten.

Jens Well, der beim Messdienstleister KALO in Ham­burg den Bereich Abrechnung regenerativer Energien verantwortet und sich u. a. in der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. (ARGE Hei-WaKo) engagiert, beobachtet den Zuwachs im Bereich regenerativer Energien mit Zuversicht: „Immer mehr Wohnungseigentümer bzw. Wohnungsunternehmen investieren in die eigene Wärmeversorgung. Die Zahl der Förderanträge für erneuerbare Heizungsträger lag laut der Agentur für Erneuerbare Energien 2020 bei knapp 300.000, im Jahr 2016 noch bei unter 100.000. Auch wir merken diesen Anstieg. Die Zahl der Spezialabrech­nungen für Heizkosten aufgrund von eigenproduzierter Wärme steigt deutlich, und es werden jährlich mehr.“ Zu beobachten ist diese Entwicklung unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Zu den Kunden zählen sowohl Eigentümer mit geringem Wohnungsbestand als auch mittelgroße Hausverwaltungen und sogar große Woh­nungsunternehmen. „Mit Blick auf die Energiewende ist das eine sehr positive Entwicklung“, so Well.

Gut fürs Klima, eine Herausforderung für die Abrechnung?
Im Jahr 2019 konnten nach Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) 14,5 Prozent des End­energieverbrauchs im deutschen Wärmesektor aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Bioener­gie leistete mit fast 74 Prozent den größten Beitrag zur regenerativen Wärmeversorgung in Deutschland. Bei Kunden von KALO sind es insbesondere Heiz­anlagen wie Solarthermie, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sowie multivalente Heizanlagen, also Zusammenschlüsse unterschiedli­cher Energieträger zur Erzeugung von Wärme in einer Liegenschaft, deren Verbrauchskosten speziell abge­rechnet werden müssen.

„Für die Kostenverteilung gemäß § 9 der Heizkos­tenverordnung ist es entscheidend, dass die kosten­behafteten Energien und die kostenfreien Energien korrekt berücksichtigt werden“, so Jens Well. Kosten­freie Energie ergibt sich beispielsweise daraus, dass Energie aus der Solarthermie kostenfrei an Hausbe­wohner abgegeben werden muss. Bei KWK-Anlagen ist es erforderlich, die Energie- und Nebenkosten für die Stromerzeugung aus den Gesamtkosten für Strom und Wärme herauszurechnen. Würde diese Berech­nung nicht erfolgen, würden die Gesamtkosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Dies wäre falsch und hätte gegebenenfalls rechtliche Folgen.

Auch wie die Kosten berechnet werden, ist von gro­ßer Bedeutung. Jens Well und sein Team haben für jede Heizanlage einen Lösungsweg gefunden: „Wir haben die Berechnungsgrundlagen aus der Heizkos­tenverordnung und den Richtlinien nach VDI 2077 miteinander verknüpft und daraus rechtssichere For­meln entwickelt. Die Berechnungen stellen wir unse­ren Kunden zusätzlich zur Abrechnung detailliert und transparent in separaten Dokumenten zur Verfügung. Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Kunden gut infor­miert sind und sich nicht durch eine kompliziertere Abrechnung von ihrem Vorhaben abhalten lassen, regenerative Energien einzusetzen. Dabei unterstützen wir sie gern.“

Fritschle, Lena

Referentin Verbände & Medien bei KALO
eed.kalo.de