20.10.2022 Ausgabe: 7/22

Runter vom Gas

Wärmepumpen sollen die Energiewende voranbringen – eher zentral als dezentral 

Soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden, muss die Transformation der Wärmeversorgung deutlisch beschleunigt werden, d.h. weg von fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energieträgern. Dies umso dringender vor dem Hintergrund der aktuell problematischen Abhängigkeit von Energieimporten und explodierender Kosten. Ab 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, so hat es der Koalitionsausschuss im März dieses Jahres beschlossen. In einer gemeinsamen Absichtserklärung hat ein breites Bündnis aus Politik, Industrie, Verbänden, Fachhandwerk, Netzbetreibern und Sozialpartnern vereinbart, in Kooperation mit der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen jährlich neu installiert werden können.

Mehr im Quartier denken
Für Bundesbauministerin Klara Geywitz geht die Wärmewende nicht ohne den Bau und ohne die Stadt voran: „Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, müssen wir mehr im Quartier denken.“ Damit gemeint ist die Einbindung der Wärmepumpentechnologie in Wärmenetze, also die Fernwärmeversorgung. Das von der Bundesregierung neu aufgelegte Förderprogramm zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau klimaneutraler Netze bekam Anfang August grünes Licht aus Brüssel, ab Mitte September zu starten – mit insgesamt drei Milliarden Euro bis 2026. In Städten und dicht besiedelten Gebieten gilt der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme derzeit als beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) richtet sich an Energieversorger, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine bzw. Genossenschaften, die z. B. in den Ausbau von Wärmenetzen investieren oder auf erneuerbare Energie und Abwärme umstellen.

Was bedeutet dies nun für den Gebäudebestand?
„Grundsätzlich sollte der Anschluss an ein Wärmenetz eine vorrangige Erfüllungsoption sein“, heißt es in der von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium erarbeiteten Konzeption zur Umsetzung der Wärmewende. Nicht immer aber wird dies möglich sein, etwa weil zum Zeitpunkt des Heizungstauschs die Infrastruktur noch nicht existiert oder weil Wohneinheiten in einem Gebäude dezentral, z. B. mit Gasetagenheizungen, beheizt werden. Da eine effiziente und nachhaltige Umstellung der Anlagen auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien meist nur durch die Zentralisierung des gesamten Heizungssystems eines Gebäudes sinnvoll möglich ist, sieht das Umsetzungskonzept Übergangsregelungen vor, um u. a. Eigentümergemeinschaften mehr Zeit einzuräumen: Drei Jahre nach Ausfall der ersten Gasetagenheizung in einem Gebäude, die dann unter die 65-Prozent-Vorgabe fällt, muss entschieden werden, ob weiterhin mit dezentralen Wärmeerzeugern – mit Biomethan, anderen grünen Gasen oder Etagenwärmepumpen – oder mit einer neu einzubauenden zentralen Heizungsanlage bzw. dem Anschluss an ein Wärmenetz geheizt werden soll. Das BAFA fördert den Einbau von Wärmepumpen mit einem Zuschuss von 25 bis 30 Prozent, beim Ersatz fossiler Anlagen mit weiteren zehn Prozent. Der Anschluss an ein Wärmenetz wird mit 25 Prozent bezuschusst, beim Heizungstausch sind es zehn Prozent mehr.

Körner, Andrea

Redaktion