08.03.2021 Ausgabe: 1/21

Schon auf dem ­neuesten Stand? Wie sich die Anbieter von ­Abrechnungssoftware auf das neu gefasste Wohnungs­eigentumsgesetz einstellen.

In diesem Jahr müssen sich Immobilienverwaltungen bei den Jahresabrechnungen an die Regeln des neu gefassten § 28 Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) halten. Demzufolge wandern wesentliche Inhalte der Gesamtjahresabrechnung in den zu erstellenden Vermögensbericht, der nun auch Forderungen der Gemeinschaft, Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände beinhalten muss. Somit spielen nicht mehr nur Daten aus Kontenbewegungen eine Rolle, sondern auch Inventarlisten. Im Vermögensstatus müssen diese Gegenstände ausgewiesen, wenn auch nicht bewertet werden. Des Weiteren beschließen die Eigentümer künftig nur noch über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung von Vorschüssen. Dies hat Auswirkungen auf die Darstellung der Abrechnungsspitze. vdivaktuell wollte wissen, inwiefern gängige Abrechnungssoftware dabei schon unterstützen kann, weil sie die neuen Vorgaben bereits abbildet. 20 Anbieter haben wir dazu befragt, zehn gaben Auskunft zum Status quo ihrer Software. Einen Überblick über das sicherlich nicht repräsentative Ergebnis der Erhebung bietet die Tabelle.


Besonderheiten
Nicht alle Rückmeldungen ließen sich in die Tabelle einpflegen. Auffallend häufig aber gaben die Befragten an, dass derzeit keinerlei Anpassungsbedarf der Software an den neuen § 28 WEG gesehen werde, weil sie die Anforderungen ohnehin schon seit Langem erfülle. Insbesondere auf die kaufmännische Buchhaltung ausgelegte Software ermögliche es wegen der integrierten doppelten Buchführung schon immer, auch einen Vermögensstatus zu erstellen. Zu nennen sind hier beispielsweise INtex Hausverwaltung PLUS als cloudbasierte Lösung, die monatlich aktualisiert und bei Bedarf auch kurzfristig gepflegt und erweitert wird. Auch bei web-hv.com beruft man sich auf die Möglichkeiten der kaufmännischen Buchhaltung, mit der „Erträge, Aufwendungen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen“ werden. Selbst künftige Verbindlichkeiten werden bereits berücksichtigt, um zu vermeiden, dass sie doppelt verplant werden. Schon vor fünf Jahren hat die GFAD Systemhaus AG den Vermögensstatus in haussoft integriert, sodass es aktuell eher um die Optimierung der Nutzerfreundlichkeit geht.

Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass die Anbieter sich auf die neue Gesetzeslage gut vorbereitet zeigen. Neu eingeführte Begrifflichkeiten dürften die meisten Software-Lösungen bereits abbilden. Dennoch stehen alle gleichermaßen vor einer neuen Situation, zu der Meinungsstand und Rechtsprechung sich mit der Umsetzung in der Praxis erst noch entwickeln werden. Bei Haufe gibt man an, auf relevante Änderungen schnellstmöglich durch Anpassungen in PowerHaus und axera zu reagieren.

Bei diesen Software-Lösungen sind schon jetzt fundierte Informationen für die tägliche Arbeit inklusive. Dazu gehören der WEMoG-Wegweiser zu den wichtigsten Änderungen, das WEMoG-Lexikon und über 80 neue Arbeitshilfen, zum Beispiel Beschlussmuster zur Gestattung privilegierter und nicht privilegierter Bauvorhaben.


Foto: © William Perugini / Shutterstock.com


Körner, Andrea

Redaktion