07.09.2022 Ausgabe: vdivDIGITAL 2022/2

Superkräfte im Team - Entwickelt mit öffentlichen Fördergeldern

Bei allen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie erleben wir in der Digitalisierung von Unternehmen einen enormen Schub. Unterstützt von vielfältigen Förderprogrammen durch Bund und Länder können auch kleine und mittelständische Unternehmen in der Immobilienwirtschaft den Ausbau von Homeoffice, neue Kommunikationswege und weitere Digitalisierungsvorhaben bezuschussen lassen. Förder­träger zielen dabei meist auf die Wiedergewinnung oder Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ab, beispielsweise durch wettbewerbsfähige, digitale Prozesse oder berufliche Weiterentwicklung im Zuge der Digitalisierung. Zuschüsse gibt es sowohl für Inves­titionen der digitalen Technologie als auch für die Quali­fizierung von Mitarbeitenden mit digitalem Know-how. In der Regel werden Ausgaben für externe Beratung, Software- und Hardware-Einführung, App-Entwicklung oder Weiterbildung gefördert. Die meisten Förderpro­gramme richten sich an KMUs, also kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen.

Falls Sie sich jetzt fragen, wie Sie in den Genuss solcher Fördergelder kommen können, dann lohnt es, zunächst den eigenen Bedarf zu formulieren:
·    Wo sind Ihre Engpässe für Wachstum?
·    Wo hinken Sie dem Wettbewerb hinterher?
·    Welche Erwartungen von Mietern oder Eigentümern überfordern Sie heute?

1. Digital Jetzt - Modul 2:
Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Was wird gefördert?
·    Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bezug auf digitale Kompetenzen
·    Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende (ISO 9001-Norm oder Akkreditierung nach AZAV)

Wer wird gefördert?
·    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerk & freie Berufe mit 3–499 Mitarbeitenden
·    Mit Sitz oder Betriebsstätten in Deutschland
·    Förderfähig nach der De-Minimis-Verordnung

Wie viel wird gefördert?
·    3.000–50.000 Euro Fördersumme
·    40 % Förderquote für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende
·    35 % Förderquote für Unternehmen bis 250 Mitarbeitende
·    30 % Förderquote für Unternehmen bis 499 Mitarbeitende

2. BAFA – Förderungen unternehmerischen Know-hows
Was wird gefördert?
·    Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finan-ziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
·    Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
·     Die Beratung muss beim BAFA gelistet sein.

Wer wird gefördert?
·    Startups oder junge Unternehmen (jünger als 2 Jahre)
·    Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre)
·    Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie viel wird gefördert?
·    Startups oder junge Unternehmen (jünger als 2 Jahre) – Fördersumme 4.000 Euro, 50 % Fördersatz
·    Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) – Fördersumme 3.000 Euro, 50 % Fördersatz
·    Unternehmen in Schwierigkeiten – Fördersumme 3.000 Euro, 90 % Fördersatz

3. Unternehmenswert Mensch
Was wird gefördert?
·    Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln.
·    Beratungen werden in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz.
·     Für das Programm qualifizierte Beratungen, erarbeiten mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.
    
Wer wird gefördert?
·    Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
·    Jahresumsatz < 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. EUR
·    mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
·    < 250 Beschäftigte
·    mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n (Vollzeitäquivalent)

Wie viel wird gefördert?
·   Maximale Fördersumme 10.000 Euro
·   Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent.

4. MID-Assistent/in (NRW)
Was wird gefördert?
·    Mit dem Teilprogramm MID-Assistent/in unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung NRW (MWIDE) kleine Unternehmen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben.
·    Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt einzubringen.

Wer wird gefördert?
·     kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und < 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent)
·    Im aktuellen Team dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Geschäftsführung und Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.

Wie viel wird gefördert?
·    Abhängig von der Zahl der bereits im Unternehmen vorhandenen Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss erhält das Unternehmen dabei einen Lohnzuschuss von maximal 22.500 Euro pro Jahr (noch keine akademischen Abschlüsse im Unternehmen) oder maximal 15.000 Euro pro Jahr (bei 1–5 Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss).
·    Die Förderung läuft über zwei Jahre.

Der Weg zum Zuwendungsbescheid
In der Regel geht bei allen Förderprogrammen ein mehr oder weniger umfangreicher Antrag voraus, der bei den Projektträgern eingereicht werden muss. Erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides dürfen die Maßnahmen gestartet werden. Auch Angebote von Dienstleistern dürfen nicht vor Erhalt einer Förderzusage bestätigt werden. Die Bewilligung der Anträge dauert zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten, die Wartezeit kann von Antrag zu Antrag sehr stark schwanken und ist abhängig von Prozessen und Auslastung des Förderträgers. Oft übernehmen zertifizierte Partner, wie Unternehmensberatungen, die Antragsstellung und dokumentarische Begleitung.

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Als Autorin stehe ich für für Digitale Transformation im Mittelstand und begleite För­derprojekte unter anderem in der Immobilienwirtschaft. Mein aktuelles Buch „KI-Projekte – Einfach Machen“ macht auch ohne IT-Vorwissen Lust auf eigene Erfahrungen mit smarter Automatisierung.

Fink, Verena

Gründerin und Geschäftsführende Gesellschafterin der Unternehmens­beratung Woodpecker Finch www.woodpecker-finch.de