20.10.2022 Ausgabe: 7/22

Was nun?

Nach dem Fall des Umlageprivilegs für Kabel-TV-Bündelverträge sind Alternativen gefragt

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) bringt sowohl Änderung für bestehende Kabel-TV-Verträge mit sich als auch Chancen für die Modernisierung der Netze in privaten Haushalten. Ab Mitte 2024 dürfen Vermieter Kabelanschlüsse nicht mehr als Betriebskosten auf Hausbewohner umlegen. Mieter können dann selbst entscheiden, ob sie Kabel nutzen und mit welchem Anbieter sie den Vertrag abschließen. Die Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso fordert Wohnungswirtschaft, Mieter und Telekommunikationsanbieter gleichermaßen. Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, kooperiert beispielsweise die Tele Columbus AG eng mit Verwaltern und Hauseigentümern. Um Kosten zu vermeiden, garantiert das Unternehmen bestehenden Sammelinkasso-Vertragspartnern fristgerechte Rechtssicherheit. Günstige unter der Marke PŸUR angebotene Produkte machen den Wechsel zu Einzelverträgen für Mieter attraktiv. Darüber hinaus wird der Glasfaserausbau bundesweit vorangetrieben: Highspeed-Internet bis ins Haus oder in die Wohnung.

Mit Verträgen die Migration
reibungslos gestalten

Gestattungsgeber, deren Vertragslaufzeiten sich dem Ende nähern, werden rechtzeitig kontaktiert. Mit anderen Eigentümern werdenvorzeitige Vertragsverlängerungen verhandelt. Gemeinsam mit den Verwaltungen und Eigentümern werden Mieter über die Änderungen der TKG-No- velle informiert und was sie für ihren TV- Empfang und Internetzugang bedeutet. Um notwendige Vertragswechsel für Mieter möglichst einfach und attraktiv zu gestalten, setzt PŸUR nun auf TV- und Internet-Bündelprodukte mit überzeugendem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Der Ausbau des Breitband-Internets
Die Regeländerung wird aber auch dazu genutzt, um eigenwirtschaftlich mehr Wohnraum mit Glasfaser an das Breitband-Internet anzuschließen. Das Aufrüstungskonzept ohne Kosten für die Wohnungswirtschaft sieht eine Kabelnetzertüchtigung mit Glasfaser bis in die Gebäude (Fiber To The Building) bzw. bis in die Wohnungen (Fiber To The Home) vor. Damit werden künftig Internetanschlüsse mit mehreren Gigabit im Download möglich. In Zeiten von Videostreaming, Online-Gaming und Homeoffice bedeutet dies eine Aufwertung des Wohnraums und mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Der für den Glasfaserausbau notwendige Gestattungs- vertrag bindet die Kabelnutzer künftig nicht automatisch an einen Anbieter. Haushalte können zwischen Internet- produkten der Marke PŸUR und weiteren Anbietern wie zum Beispiel O2 auswählen. Für Hauseigentümer dürfte es sich auszahlen, dass zwei verschiedene Betreiber für Glasfaser und DSL ihre Leistungen anbieten. Wettbewerb der Anbieter von Leistungen und Infrastruktur kommt Vermietern wie Mietern zugute.

Schmidt, Rüdiger

Chief Sales Officer Wohnungswirtschaft der Tele Columbus AG