21.07.2021 Ausgabe: 4/21

Weitreichende ­Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht stärkt den Klimaschutz und das Recht auf Eigentum.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April 2021 entschieden, dass das aktuelle Klimaschutzgesetz zu kurz greift und nachgebessert werden muss, um die jüngere Generation zu schützen. Die Richter in Karlsruhe gaben damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer Kläger teilweise statt. Bis Ende 2022 muss die Bundesregierung nun die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer regeln.

Das Gericht sah durch das aktuelle Klimaschutzgesetz die jüngere Generation in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die aktuellen Vorschriften würden dem Urteil zufolge die hohen Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschieben, in denen dann immer dringendere und kurzfristigere Maßnahmen nötig wären, um gesteckte Klimaziele überhaupt noch erreichen zu können.

Vorkehrungen gegen drastische Einschränkungen treffen
„Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Verfassungsgerichts. Um die hohe Last abzumildern, hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht bezog sich in seinem Urteil auf Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Nachfolgenden Generationen dürften deswegen nicht die radikale Reduzierung des CO2-Budgets überlassen werden, während die vorherige große Teile davon verbrauche.

Aber auch Artikel 14, Absatz 1 des Grundgesetztes führten die Richter an und stärkten damit das Recht auf Eigentum. Sie argumentierten, dass infolge des Klimawandels Eigentum, vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, auf unterschiedliche Weise Schaden nehmen könnten. Durch Überschwemmungen und den ansteigenden Meeresspiegel wäre es durchaus möglich, dass Häuser oder sogar ganze Siedlungsgebiete in Zukunft nicht mehr bewohnbar seien.

Politik stellt schnelle Reaktion in Aussicht
Beide Regierungsparteien versprachen nach der Entscheidung schnell reagieren zu wollen. Vizekanzler Olaf Scholz und Umweltministerin Svenja Schulze, beide SPD, kündigten bereits ein Eckpunktepapier für diesen Sommer an. Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, forderte zudem mehr Tempo beim Klimaschutz. Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe und forderte einen noch früheren Kohleausstieg, mehr Tempo beim CO2-Emissionshandel und eine schnellere Umrüstung auf alternative Antriebe.

Auch aus der Wirtschaft kamen positive Stimmen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie befürwortete langfristige Ziele, sah aber auch die Politik in der Pflicht, geeignete Instrumente vorzulegen, damit die Ziele tatsächlich erreicht werden könnten. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk befürwortete die Entscheidung aus Karlsruhe als ein wichtiges Zeichen für die Interessen der jüngeren und nachfolgenden Generationen.

Die Umsetzbarkeit in Blick behalten
Das Klimaschutzgesetzt wurde 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und legt für die Jahre bis 2030 fest, in welcher Menge Treibhausgase in den einzelnen Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude ausgestoßen werden dürfen. So sollte sichergestellt werden, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch der künftige Bundestagswahlkampf das Thema Klima- und Umweltschutz in den Vordergrund stellen wird. Bleibt zu hoffen, dass die entsprechenden Protagonisten neben ihre Vorstellungen auch das Preisschild hängen. Fehlt dieses, kann sich so einiges nach der Wahl als Mogelpackung herausstellen.


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Brandmayer, Eric

Referent Kommunikation & Marketing des VDIV Deutschland