26.05.2020 Ausgabe: 3/20

Zuversicht beim Sachkundenachweis Der Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion gilt als Verfechter der gesetzlich geregelten Berufsqualifikation für Verwalter.

Am 23. März hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur WEG-Reform beschlossen. Zuvor gab es bereits eine erste Anhörung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Geladen waren neben dem VDIV Deutschland als Standesvertretung der Immobilienverwalter die Verbraucherschutzverbände Haus & Grund sowie wohnen im eigentum. Als Sachverständige ebenfalls geladen war die BGH-Richterin Johanna Schmidt-Ränsch. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler nahm die Anhörung zum Anlass, im Anschluss ein Interview mit dem neuen CDU/CSU-Verbraucherschutzbeauftragten und Berichterstatter zur WEG-Reform Sebastian Steineke, MdB, zu führen. Steineke gilt als Verfechter eines Sachkundenachweises. Seine neue Funktion als Verbraucherschutzbeauftragter kann bei der Durchsetzung helfen.

Herr Steineke, die AG Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich dafür ausgesprochen, eine verpflichtende Zugangsvoraussetzung für Immobilienverwalter einzuführen. Wie stehen Sie heute zum Thema Sachkundenachweis?
An dieser Auffassung hat sich nichts geändert. Wir plädieren weiter für die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. Mir ist bekannt, dass es in der Politik – auch in meiner Fraktion – vereinzelt Bedenken gibt. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Punkt grundsätzlich mehrheitsfähig ist, und bin sehr zuversichtlich, dass es zu einer Einführung kommen wird.

Vertreter aller Fraktionen und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform, unser Verband und die überwältigende Mehrheit der immobilienwirtschaftlichen Verbände, der Richterbund, der Deutsche Anwaltverein und viele andere fordern, die Gewerbeordnung zu ändern und damit einen verpflichtenden Sachkundenachweis einzuführen. Auch Sie persönlich setzen sich dafür ein. Doch bislang tut sich nichts Konkretes. Woran liegt’s?
Wir befinden uns ja noch relativ nah am Anfang des Prozesses. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der ja im Wesentlichen auf den Ergebnissen der von Ihnen angesprochenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform fußt, wurde Mitte Januar veröffentlicht. Danach gab es erstmal die übliche Verbände- und Länderanhörung. Die Unionsfraktion hat dazu bereits Anfang Februar ein Fachgespräch durchgeführt, an dem natürlich auch der VDIV Deutschland beteiligt war. Nun hat das Kabinett die WEG-Reform beschlossen, und wir können demnächst in den parlamentarischen Prozess einsteigen. Jetzt kommt die Zeit, um über Nachbesserungen zu sprechen. Dazu gehört für mich ganz klar der Sachkundenachweis. Im Übrigen ist auch bei dem Fachgespräch meiner Fraktion deutlich geworden, dass sich hier auch die meisten Fachleute außerhalb der Politik sehr einig sind, was das Thema betrifft.

Immobilienverwalter managen treuhänderisch zehn Millionen Eigentumswohnungen und damit die Altersvorsorge von Millionen Bürgern. Die meisten Wohnungseigentümer sind Laien. Sie sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass ihr Verwalter die mehr als 60 Gesetze und Verordnungen, die ihr Wohneigentum betreffen, kennt und korrekt umsetzt. Sie müssen sich auf die Qualifikation des Verwalters verlassen können. Insofern ist eine Berufszulassung ein elementarer Teil des Verbraucherschutzes. Halten Sie es für vertretbar, dass die Politik die Verbraucher hier alleine lässt?
Nein. Wohnungseigentümergemeinschaften sind Verbraucher! Das hat auch der Bundesgerichtshof schon für die meisten Anwendungsfälle bestätigt. Unter den Eigentümern gibt es nicht nur große Gesellschaften oder Genossenschaften, sondern vor allem die vielen kleinen privaten Eigentümer, die nicht über eigene Rechtsabteilungen verfügen oder andere Möglichkeiten haben, etwaige Unzulänglichkeiten überprüfen zu lassen. Gerade die müssen sich natürlich erst recht auf den Verwalter oder die Verwalterin verlassen können. Darauf zielt der Sachkundenachweis ab. Wir möchten damit nicht in erster Linie die Verwalter „ärgern“, sondern eine Art Qualitätssiegel schaffen, das dem Eigentümer eine gewisse Sicherheit gibt. Im Übrigen nützt dies auch dem Verwalter selbst, da er sich somit das Wissen umfassend und weitgehend lückenlos aneignen und seine tatsächliche Qualifikation schwarz auf weiß nachweisen kann. Ich weiß auch aus den Rückmeldungen, dass viele Verwalterinnen und Verwalter den Sachkundenachweis durchaus begrüßen würden, da dies auch dem Image der Branche helfen würde.

Ende vergangenen Jahres wurde die Meisterpflicht für Fliesenleger, Raumausstatter und diverse andere Handwerkerberufe wieder eingeführt. Wenn sie in ihrer Arbeit Fehler machen, ist das für Verbraucher in der Regel mit vergleichsweise geringen Schadenssummen verbunden. Wenn jedoch Immobilienverwaltungen fehlerhafte Beschlüsse verfassen oder falsche Abrechnungen erstellen, kann das für Eigentümer existenzbedrohlich werden. Ein anderes Beispiel: In Bezug auf Finanzanlagenvermittler ist der Gesetzgeber vor ein paar Jahren tätig geworden und hat einen Sachkundenachweis eingeführt. Aus unserer Sicht ist deren Verantwortung für die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden nicht so hoch anzusiedeln wie die der Immobilienverwalter für das Wohneigentum. Warum werden diese Berufsgruppen vom Gesetzgeber unterschiedlich behandelt?
Ich denke, dass leider noch nicht allen bewusst ist, welche finanzielle, rechtliche und auch existenzielle Tragweite die Arbeit der Verwalterinnen und Verwalter für die Eigentümer hat. Insgesamt gibt es in Deutschland über zehn Millionen Eigentumswohnungen. Aktuell müssen Wohnungsverwaltungen in ihrer täglichen Arbeit mehr als 60 Gesetze und Verordnungen korrekt umsetzen und dabei auch Tätigkeiten mit erheblicher finanzieller Tragweite ausüben. Das ist eine enorm anspruchsvolle Aufgabe, die aber natürlich auch Risiken birgt, wenn die erforderliche Qualifikation nicht vorhanden ist. Daher sehe ich die Notwendigkeit eines Sachkundenachweises in diesem Bereich genauso wie bei Finanzvermittlern oder vergleichbaren Berufsgruppen.
Die Bundesregierung verfolgt das klare Ziel, die Wohneigentumsquote zu erhöhen – beispielsweise durch die Einführung des Baukindergeldes und die Ausweitung der sozialen Wohnraumförderung. Gleichzeitig verzichtet sie jedoch darauf, die Verbraucher langfristig zu schützen und den Berufsstand der Immobilienverwalter auch durch eine formale Zugangsregelung aufzuwerten. Wie passt das zusammen?  
Noch passt es nicht vollständig zusammen. Und genau deshalb wollen wir das ändern. Ein Sachkundenachweis ist Verbraucherschutz pur und eine gute Ergänzung zu den von Ihnen genannten Maßnahmen, die von der Koalition in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gebracht wurden, wie das Baukindergeld. Eigentümer vertrauen zum Beispiel auf die Richtigkeit ihrer Jahresabrechnung und darauf, dass der Verwalter in der Lage ist, auf ihre regelmäßigen Anliegen in professioneller Weise einzugehen. Daher ist die Einführung des Sachkundenachweises natürlich ein zusätzlicher Schutz für die Wohnungseigentümer als Verbraucher.

Mit der WEG-Reform kommen unzählige neue Regelungen auf Immobilienverwalter zu. Ist das nicht das denkbar beste Argument, um nun den Sachkundenachweis parallel zu der Gesetzesreform in der Gewerbeordnung einzuführen?
An welcher Stelle man den Sachkundenachweis im Gesetz genau einführen sollte, werden wir im parlamentarischen Verfahren prüfen. In der vergangenen Legislaturperiode wurde es auch aufgrund des mangelnden Interesses des Bundesjustizministeriums und unseres Koalitionspartners, der SPD, versäumt, eine umfassende WEG-Reform anzugehen. Wir haben das als Union immer gefordert. Deshalb verwunderte es mich auch nicht, dass das Projekt Sachkundenachweis letztlich an anderer Stelle ebenfalls gescheitert ist. Die jetzige WEG-Reform ist natürlich absolut geeignet, den Sachkundenachweis gleich mit zu regeln. Dafür werde ich mich einsetzen.

Foto: Tobias Koch; © Oleksiy Mark / Shutterstock.com


Kaßler, Martin

Geschäftsführer des VDIV Deutschland