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Fernwärmegipfel: Ziele für Ausbau der Wärmenetze festgelegt

Wie kann der Um- und Ausbau der Wärmenetze gelingen? Darüber haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz bei einem Fernwärmegipfel gemeinsam mit knapp 30 Vertreter*innen von Verbänden – unter anderem aus der Wohnungswirtschaft – diskutiert. In einer gemeinsamen Erklärung haben sie konkrete Handlungsfelder festgelegt.

Das Hauptziel, das aus dem Fernwärmegipfel resultiert: Den Netzausbau vorantreiben und die leitungsgebundene Wärmeversorgung schnell auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums beträgt der Anteil erneuerbarer Energien aktuell etwa 20 Prozent. Rund 6,1 der rund 43,1 Millionen Wohnungen in Deutschland wurden 2022 mit Fernwärme versorgt. Bis 2030 soll die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt und bis 2045 die Zahl der angeschlossenen Gebäude gegenüber heute verdreifacht werden. Zur Begründung der Bedeutung der Wärmenetze heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Gipfelteilnehmenden: „Wärmenetze können eine flexible und – im Vergleich mit anderen Heizungsarten – besonders kosteneffiziente klimaneutrale Lösung für die Wärmeversorgung von Kommunen oder Stadtquartieren sein. Denn sie ermöglichen es, den Wärmebedarf ohne Neuinstallation einer Einzelheizung aus zentralen, zukünftig erneuerbaren Quellen zu decken. Zudem können sie verschiedene erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärme in die Wärmeversorgung integrieren und besonders effizient die Nutzung von Strom und Wärme miteinander verbinden. Sie sind damit besonders geeignet für eine schrittweise und sozialverträgliche Transformation.“

Das Bundesgesetz für die kommunale Wärmeplanung, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und begleitende Förderprogramme sollen einen klaren und verbindlichen Rahmen schaffen. Viel Handlungsbedarf sehen die Gipfelteilnehmenden unter anderem in der Sicherstellung von Preistransparenz und hohen Verbraucherschutzstandards. „Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund*innen zu steigern, so dass die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwangs, die in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt, möglichst vermieden werden kann“, so die Erklärung.

Sie findet sich in voller Länge hier.