Symbolbild Verwaltervergütung VDIV Deutschland

Verwaltervergütung für Immobilienverwalter

Herausforderungen und notwendige Anpassungen

Verwaltervergütung für Immobilienverwalter

Herausforderungen und notwendige Anpassungen

Immobilienverwaltung: Steigende Anforderungen, kaum reale Zugewinne

Das Berufsbild der Immobilienverwaltung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neue gesetzliche Vorgaben, steigende Kundenanforderungen und ein anhaltender Fachkräftemangel prägen den Alltag. 62,2 Prozent der Verwaltungen sind überlastet. Knapp ein Drittel hat offene Stellen, und mehr als die Hälfte davon kann sie nicht besetzen. Gleichzeitig halten die Honorare nicht Schritt: 53,9 Prozent der Unternehmen geben an, dass ihre bisherige Vergütung nicht mehr kostendeckend ist.

Ausführliche Infos und Zahlen zur Verwaltervergütung finden Sie im VDIV-Branchenbarometer 2026

Entwicklung der WEG-Verwaltervergütung

Die durchschnittliche Regelvergütung in der WEG-Verwaltung lag 2025 bei 29,12 Euro pro Einheit und Monat (netto). Das sind 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr (2024: 28,35 Euro). Nach Abzug der Inflation bleibt jedoch nur ein realer Zuwachs von 0,5 Prozent. Zwischen 2021 und 2023 hat die Inflation die Vergütungssteigerungen vollständig aufgezehrt. Über den gesamten Zeitraum von 2010 bis 2025 stieg die WEG-Vergütung real um durchschnittlich nur 1,51 Prozent pro Jahr.

Entscheidend für die Höhe der Vergütung ist die Größe der Gemeinschaft, nicht die Größe der Verwaltung. Je nach WEG-Größe reicht die Spanne von 35,84 Euro bei kleinen bis 23,56 Euro bei großen Gemeinschaften. Die Differenz zwischen WEG mit bis zu elf und WEG ab 100 Einheiten beträgt damit 12,28 Euro. Nach Unternehmensgröße schwankt der Mittelwert dagegen nur zwischen 28,30 und 30,18 Euro.

Ausblick 2026: Deutliche Anpassungen im Bestand geplant

Für 2026 planen Verwaltungen, die WEG-Vergütung im Bestand im Mittel um 9,1 Prozent auf 31,77 Euro anzuheben. Am stärksten steigen die Sätze bei kleinen WEG mit bis zu zehn Einheiten (+12,1 Prozent), am geringsten bei großen WEG ab 100 Einheiten (+6,4 Prozent). Für Stellplatz- und Tiefgarageneinheiten ist mit +16,0 Prozent der größte prozentuale Anstieg vorgesehen.

Die Gründe sind klar kosten- und anforderungsgetrieben: Genannt werden vor allem höhere Anforderungen und gesetzliche Vorgaben (68,9 Prozent), steigende Personalkosten (64,7 Prozent), Inflation (54,4 Prozent), fehlende Kostendeckung (53,9 Prozent) und steigende Software- und Hardwarekosten (44,4 Prozent).

Mietverwaltung: Aufholbewegung nach Jahren der Stagnation

Nach einem leichten Rückgang 2023 auf 26,74 Euro hat die Vergütung in der Mietverwaltung zuletzt spürbar zugelegt: 2024 stieg sie um 9,2 Prozent auf 29,20 Euro, 2025 um weitere 3,4 Prozent auf 30,19 Euro pro Einheit und Monat. Langfristig bleibt das Plus jedoch gering: Von 2010 bis 2025 stieg die Mietverwaltervergütung real um durchschnittlich nur 1,12 Prozent pro Jahr.

Die Mehrheit der Mietverwaltungen (56,7 Prozent) rechnet pauschal pro Einheit und Monat ab, gegebenenfalls zuzüglich einer Objekt-Grundgebühr. Rund ein Fünftel koppelt die Vergütung prozentual an die Miete. Der durchschnittliche Prozentsatz lag 2025 bei 5,5 Prozent (Vorjahr: 6,2 Prozent).

Zusatzleistungen und Stundensätze: Das Geld bleibt liegen

Die große Mehrheit der Verwaltungen arbeitet mit einer Kombination aus Grund- und Zusatzvergütung. Paketmodelle mit klar abgestuften Leistungsumfängen sind dagegen noch kaum verbreitet. Die durchschnittlichen Stundensätze stiegen 2025 um 5,9 Prozent, besonders bei objekt- und techniknahen Leistungen wie Hausmeister (+12,9 Prozent) oder Technik (+9,7 Prozent). Bei Sachbearbeitung und Geschäftsführung lag das Plus dagegen unter einem Prozent.

Das größere Problem liegt in der Abrechnungspraxis: 75,8 Prozent der Verwaltungen haben qualifikationsabhängige Stundensätze zumindest teilweise vereinbart, aber nur 42,0 Prozent rechnen sie auch überwiegend ab. Weitere 27,8 Prozent haben sie vertraglich geregelt, nutzen sie aber nicht konsequent. Hinzu kommt: Fast zwei Drittel der Unternehmen halten den Zeitaufwand pro Objekt für schwer vorhersehbar, was die Kalkulation zusätzlich erschwert.

Zukunft der Verwaltervergütung: Dringender Handlungsbedarf

Die Zahlen zeigen: Nominale Erhöhungen reichen nicht aus, wenn sie real kaum etwas übrig lassen. Immobilienverwaltungen müssen ihre Vergütungsmodelle systematisch überdenken und ihre Leistungen auf Basis des tatsächlichen Aufwands kalkulieren. Wie groß der Hebel ist, zeigt ein Rechenbeispiel: Bei 50 Euro statt 29,12 Euro pro Einheit ließe sich derselbe Umsatz mit rund 42 Prozent weniger Einheiten erzielen. Frei werdende Kapazitäten schaffen Spielraum für Digitalisierung, Personalgewinnung und bessere Servicequalität.

Ohne angemessene Vergütung lassen sich weder qualifizierte Fachkräfte gewinnen noch Investitionen in IT, Automatisierung und KI finanzieren. Nur mit einer Vergütungsstruktur, die der erbrachten Leistung gerecht wird, können Immobilienverwaltungen in einem sich wandelnden Markt erfolgreich bestehen.

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