Um dieses Ziel zu erreichen, bildeten die Städte Berlin, München und Hamburg nun eine eigene Initiative für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Landes- und Bundesebene.
Zum Hintergrund: Am 09. November entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass, um das Vorkaufsrecht auszuüben, die Annahme, dass ein Immobilienkäufer einen Mieter verdrängen könnte, nicht ausreiche. Mit diesem Urteil wurde das Vorkaufsrecht unbrauchbar gemacht.
“Reform des Vorkaufsrechts geplant” erschien im Newsletter 02-1/2022