Gesetzliche Übergangsfristen zur Umstellung auf die E-Rechnung
2025 bis Ende 2026
Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen im PDF-Format senden, jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers. Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
2027
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen weiterhin Papierrechnungen und nicht-konforme elektronische Rechnungen versenden. Für Unternehmen, deren Umsatz diese Schwelle überschreitet, ist dies nur noch mit Zustimmung des Empfängers möglich.
ab 2028
Alle Unternehmen müssen die neuen Anforderungen an E-Rechnungen einhalten und dürfen nur noch konforme E-Rechnungen ausstellen.