Zusage zur Fortführung der Förderung
Der Bundestag fordert die Bundesregierung im Beschluss auf, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 fortzuführen. Ebenso sollen die Förderung effizienter Wärmenetze gesetzlich abgesichert und die Fernwärmeregelungen (inkl. Wärmelieferverordnung) weiterentwickelt werden.
Kurzfristige Umstellung ab 9. Juli 2026 – wichtig für laufende Vorhaben
Unmittelbar vor dem Bundestagsbeschluss wurde die BEG kurzfristig umgestellt. Für Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften, die aktuell eine Sanierung planen, ist Folgendes relevant:
- Seit 9. Juli 2026 können vorübergehend keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden.
- Für Projekte ohne bereits vorliegende Bestätigung besteht damit bis zum Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli 2026 faktisch ein Antragsstopp.
- Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
- Liegt bereits eine Bestätigung vor, kann noch bis zum 20. Juli 2026 ein Antrag zu den bisherigen Bedingungen gestellt werden.
- Es handelt sich nicht um einen vollständigen Förderstopp – für neu vorbereitete Vorhaben kam die Unterbrechung jedoch kurzfristig und ohne ausreichenden Vorlauf.
Praxistipp für Verwaltungen: Prüfen Sie für alle laufenden Sanierungsvorhaben, ob bereits eine Bestätigung zum BEG-Antrag vorliegt. Ist das der Fall, sollte der Antrag nach Möglichkeit noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Liegt keine Bestätigung vor, verzögert sich die Antragstellung voraussichtlich bis zum 21. Juli 2026, wenn die neuen Förderbedingungen greifen.