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Länder sollen selbst über Mietendeckel entscheiden

Im April 2021 wurde der Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das soll auf Initiative des Landes Berlin durch eine entsprechende Rechtsänderung auf Bundesebene geändert werden.

Nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht hat der rot-rot-grüne Senat dem Bundesrat eine Initiative vorgelegt, bei der das Bundesrecht dahingehend geändert werden soll, dass den Ländern die Deckelung der Mietpreise ermöglicht wird.

Ob eine derartige Gesetzesänderung vor dem BVerfG in Karlsruhe bestehen würde, ist noch unklar. Ein vom GdW beauftragtes Rechtsgutachten lässt darauf schließen, dass der Berliner Mietendeckel neben der formellen auch eine materielle Verfassungswidrigkeit beinhaltet hätte. Der inhaltliche Verstoß wurde gar nicht geprüft, da die formelle Komponente bereits ausreichend für die Verfassungswidrigkeit war. Laut Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier verstieß der Berliner Mietendeckel gegen das Grundrecht auf Eigentum in unverhältnismäßigem Ausmaß.

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