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Verlängerung der Covid-19-Sonderregeln für Wohnungseigentümergemeinschaften

Für WEG-Verwalter und Eigentümer gelten seit März 2020 temporäre Sonderregelungen zu Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan. Grund dafür war die Corona-Pandemie.  WEG-Versammlungen dürfen ausgesetzt werden, so können Betroffene handlungsfähig bleiben. Diese Regelung wurde nun verlängert und bleibt bis August 2022 bestehen.

Grundlage der Sonderregeln war das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht", welches auch Wohnungseigentumsrecht umfasst. Die Regelung ermöglicht den Umgang mit Verwalterbestellungen und Wirtschaftsplänen. Der aufkommende Beschlussfassungsstau wird dadurch wiederum nicht gemildert. In 42,4 Prozent der WEG konnten seit Beginn der Pandemie keine Eigentümerversammlung stattfinden und damit dringend notwendige Beschlüsse nicht gefasst werden. „Die Durchführung von Eigentümerversammlungen ist die Voraussetzung dafür, dass die Klimawende im Wohngebäudebereich Fahrt aufnimmt“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. Beschlossen wurde die Verlängerung in der letzten Sitzung des Bundestags der nun abgelaufenen Legislaturperiode.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer » Pressemitteilung.

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