Rechtsanwalt Michael Schmidt hat seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn den Fokus auf das Immobilienrecht gelegt, seit 2020 ist er für die GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Die GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die rechtliche und wirtschaftliche Betreuung von Immobilieneigentümern sowie Miet- und WEG-Verwaltern und bietet ihren Kunden u. a. umfangreiche Leistungen im Vertragsmanagement. Zum Beratungsspektrum gehören sämtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und umfassende Beratung und Schulung von Immobilienverwaltungen unabhängig von ihrer Größe. Rechtsanwalt Schmidt ist zudem Mitautor im C.H. Beck Verlag und publiziert in Fachzeitschriften zu immobilienrechtlichen Fragestellungen.
Online-Seminar 24071 "Teilungserklärung Lesen und Verstehen"
In den WarenkorbInhalte und Lernziele
Was ist Teilungserklärung und was Gemeinschaftsordnung? Oft wird beides synonym gebraucht. In diesem Onlineseminar soll es auch um beides gehen. Es wird Ihnen dabei helfen, Teilungserklärungen besser zu verstehen, die dort enthaltenen Vereinbarungen richtig auszulegen und festzustellen, welche Altvereinbarungen vor dem WEMoG weiterhin Bestand haben.
Schwerpunkte
- Aufbau und Struktur einer Teilungserklärung
- Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Regelungen in der Teilungserklärung
- Auslegung der Regelungen
- Umdeutung von Regelungen
- Regelungen zur Kostentragung und deren Auslegung
- Kollision von Altvereinbarung und WEMoG, welche Regelung hat Vorrang
Technische Hinweise
Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiterbildungspflicht nach MaBV
Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 1 Stunden 30 Minuten.