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I: Verwaltervertrag und §27 WEG – Die neue Gestaltungsmacht des Verwalters?
Im Außenverhältnis nun nahezu unbeschränkter Herrscher der Gemeinschaft, gegenüber den Eigentümern aber durch die erheblich unbestimmten Regelungen des neuen § 27 I WEG im Innenverhältnis beschränkt. Die neue Rolle des Verwalters lenkt den Fokus auf den Verwaltervertrag und Beschlüsse nach § 27 II WEG. Was kann, was sollte geregelt werden, um die Aufgaben des Verwalters verlässlich festzulegen?
Oliver Letzner, Rechtsanwalt, RAe Wingendorf & Weißschuh, Berlin
II: Jahresabrechnung und BeschlussfassungIII: Update: E-Mobilität nach der WEG-Reform in Wohn- und Teileigentum? – Wo stehen wir?
Durch die Gesetzesnovelle haben sich die Schwerpunkte der Beschlussfassung zu den Abrechnungsergebnissen verschoben. Die Konsequenzen sind für den Verwalter gleichermaßen schwerwiegend wie für den Eigentümer. Ist die Abrechnungspflicht eine andere geworden und wer haftet bei Eigentümerwechsel? Das sind nur zwei von vielen Fragen, die es zu beantworten gilt.
Dr. Georg Jennißen, Rechtsanwalt, W∙I∙R Jennißen und Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Köln
III: Update: E-Mobilität nach der WEG-Reform in Wohn- und Teileigentum? – Wo stehen wir?
Wolfgang Dötsch nimmt ein Update zur Handhabung des „Anspruchs“ auf Errichtung von Ladeinfrastruktur aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG sowie praktischen Erfahrungen damit und dem gleichlaufenden „Mieterrecht“ aus § 554 BGB vor. Erörtert werden Erhaltungsmaßnahmen mit Blick auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), Fragen der Beschlussvorbereitung und -fassung sowie der Abrechnung. Behandelt werden zudem Kosten- und Nutzungsfragen, der Anpassungsanspruch aus § 21 Abs. 4 WEG sowie rechtliche Fallstricke bei Kollisionen mit Zweckbestimmungen.
Wolfgang Dötsch, Richter am Oberlandesgericht Köln