17. - 18. September 2026 | Berlin
13:45 Uhr: Teil I
Wer muss in den Knast? Verwalter, Wohnungseigentümer, die GdWe? Strafrecht und OwiG bei der WEG-Verwaltung
Der Verwalter vergreift sich an der Rücklage, tötet den Beirat; klare Fälle. Gehe nicht über Los… Wie ist aber mit Regiezahlungen der Versicherung an den Verwalter umzugehen? Wer ist richtiger Adressat einer Ordnungsverfügung bei Verstößen gegen den Brandschutz? Gibt es Kick-Back tatsächlich? Häufig haben Verwalterinnen und Verwalter keine böse Absicht in ihrem Tun, Staatsanwälte und Behörden sehen das aber ganz anders. Wie man sich wirksam vor Strafe schützt in einer Stunde.
Stephan Volpp, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
14:30 Uhr: Teil II
Sanierungsbeschluss aufgehoben – und jetzt? Folgenbeseitigung, Kostenverteilung und Praxisprobleme nach erfolgreicher Beschlussanfechtung
Der Beschluss ist weg – die Baustelle bleibt. Nach erfolgreicher Anfechtung stehen Verwalter vor erheblichen Unsicherheiten: Muss eine laufende Maßnahme gestoppt werden oder kommt sogar ein Rückbau in Betracht? Wer trägt die Kosten ohne wirksamen Beschluss? Der Vortrag beleuchtet typische Konfliktlagen und zeigt praxisgerechte Lösungen für den Umgang mit solchen Situationen.
Oliver T. Letzner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare