Der Bundestag hat die Reformierung des Mietspiegelgesetzes beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat der Reform zu, mit der die Qualität der Mietspiegel gesteigert werden soll. Die Aussagekraft soll verbessert und vereinheitlicht werden, zudem sollen Gemeinden zur Erstellung motiviert werden (» der VDIV berichtete).
In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist ein Mietspiegel somit künftig Pflicht. Vorliegen muss er bis zum 1.1.2023.
Dr. Jan-Marco Luczak, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, äußerte sich in einer Pressemitteilung über die Transparenz und Rechtssicherheit der Mietspiegel: Er gebe Orientierung und gesetzlichen Rahmen für die Miethöhe. „Wegen dieser herausragenden Funktion ist es wichtig, dass sie das tatsächliche Marktgeschehen abbilden und frei von politischer Manipulation sind. Deswegen haben wir als Union durchgesetzt, dass Mietspiegel auch künftig nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden müssen. Damit haben wir der politischen Instrumentalisierung von Mietspiegel einen Riegel vorgeschoben. Das schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz bei Mietern und Vermietern.“
Neu ist auch die Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter zu Miete- und Wohnungsmerkmalen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Gleich bleibt hingegen der zweijährige Bindungszeitraum für Mietspiegel und der Betrachtungszeitraum von vier Jahren. Dazu äußerte sich Luczak ebenfalls: „[…] eine Verlängerung des Bindungszeitraums hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veraltet und wenig aussagekräftig geworden wären. Mietspiegel hätten ihre Akzeptanz und damit ihre befriedende Funktion verloren.“