Die Ausgaben liegen damit niedriger als in 2022 (481,3 Milliarden Euro) jedoch im laufenden Jahr (geplant: 476,3 Milliarden Euro), rund 25 Prozent über dem Vorkrisenniveau in 2019. Auch das Investitionsvolumen soll 2024 mit 54,2 Milliarden Euro gegenüber 2019 (38,1 Milliarden Euro) deutlich erhöht werden. Um die Schuldenbremse einzuhalten, müssen alle Ressorts – mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums – sparen, insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Im Einzelplan 25 ist für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im kommenden Jahr ein Etat von 6,962 Milliarden Euro angesetzt. Der Großteil davon sind Investitionen. So sollen die Mittel für Wohngeld in 2024 auf 2,42 Milliarden Euro angehoben werden. Für den sozialen Wohnungsbau sind im kommenden Jahr 3,15 Milliarden Euro eingeplant, in den Folgejahren je 3,5 Milliarden. Geplant ist, dass jährlich 790 Millionen Euro in die Städtebauförderung fließen. Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen umfasst 150 Millionen Euro. Über die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus denen unter anderem die Wohneigentumsförderung und das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau finanziert werden, wird regierungsintern noch beraten. Sie sind nicht Teil des Kabinettsbeschlusses.
Die Haushaltsaufstellung war innerhalb der Koalition heftig umstritten. Die Eckwerte wurden nicht – wie sonst üblich – im März verabschiedet, ein früherer Kabinettstermin war abgesagt worden. Nach der parlamentarischen Sommerpause stehen die Beratungen im Deutschen Bundestag an.