Baugesetzbuchnovelle: Die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) will den Wohnungsbau ankurbeln. Ziel ist es, dass schnell bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Verwaltungs-, Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen dabei vereinfacht werden. Erleichterungen für Bauvorhaben soll es durch verschiedenste Maßnahmen geben, unter anderem für Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe etc. geben. Die Novelle will dabei schnelleres und innovatives Bauen fördern; so sollen Bebauungspläne künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht werden, der Umweltbericht soll nur noch ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans ausmachen.
Gebäudetyp E: Im November 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz beschlossen. Er ist Teil der Baugesetzbuchnovelle. Durch Erleichterungen in verschiedenen Bereichen, etwa das Weglassen eines gesonderten Bebauungsplans (Sonderregelung §246e) im Baugesetzbuch soll der Wohnungsbau in angespannten Gebieten vereinfacht und beschleunigt werden. Das Kommunale Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden. Außerdem wird der Umwandlungsschutz nach § 250 BauGB bis Ende 2027 verlängert. In angespannten Wohnungsmärkten können die Bundesländer so einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einführen.
Gefahrstoffverordnung: Die Asbest-Erkundungspflicht liegt nun nicht mehr allein bei den Eigentümern. Diese müssen Informationen über das Baujahr und vorhandene Erkenntnisse mitteilen, die Handwerksunternehmen müssen eine Asbestbewertung sicherstellen. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten bedeutet, dass vor der Sanierung alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssen. Der VDIV als Teil der BID konnte dies verhindern, da die Kosten den Nutzen um ein Vielfaches überstiegen hätten.
E-Rechnung: Seit dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend. Diese Regelung gilt auch für WEG, sofern sie unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig sind. Der VDIV Deutschland hat eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der E-Rechnung in WEG herausgeben.
Anhebung der CO2-Abgabe / Brennstoffemissionshandelsgesetz: Die CO2-Abgabe stieg zum Jahreswechsel von 45 auf 55 Euro pro Tonne.