Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände forderten, die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne sollten zumindest jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Außerdem sollte die Einwohnergrenze, unterhalb der die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen können, auf 20.000 Einwohner angehoben werden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe hingegen sind die geplanten Zieldaten zu spät. Der Verband fordert, die Wärmepläne der Kommunen sollten spätestens Mitte 2025 bzw. Mitte 2027 vorliegen. Es stehen Investitionsentscheidungen für den Austausch von rund 19 Millionen fossil befeuerten Wärmeerzeugern an. Außerdem müssen Infrastrukturen ersetzt, erweitert und absehbar auch stillgelegt werden.
In der nicht-öffentlichen Ausschusssitzung warnte auch Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, vor weiteren Zeitverzögerungen. Die Vertreterin von Bündnis90/Die Grünen wies darauf hin, dass sich das Gesetz bereits ein halbes Jahr länger als geplant in Bearbeitung befunden habe. Die FDP zeigte sich aufgeschlossen für eine Verschiebung der Fristen zur Vorlage der Wärmepläne. Die CDU/CSU-Fraktion verlangte, Änderungen unter anderem bezüglich der Fristen, der Finanzierung des Netzausbaus und der Verzahnung mit dem GEG in das Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Die Ausschussmitglieder beschlossen eine zweite Anhörung am 6. November 2023 durchzuführen. Deren Ergebnisse lagen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht vor.