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Förderprogramme klimafreundlicher Neubau (KFN), genossenschaftliches Wohnen und altersgerecht Umbauen heute wieder gestartet

Nach dem BVerfG-Urteil vom Dezember 2023 waren die Förderprogramme für Um- und Neubau gestoppt worden oder aufgrund hoher Nachfrage ausgeschöpft. Mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 können ab dem 20. Februar 2024 wieder Anträge bei den KfW-Förderprogrammen Klimafreundlicher Neubau (KFN), Förderung des altersgerechten Umbauens und Förderung genossenschaftlichen Wohnens gestellt werden.

Wie dem VDIV Deutschland im Rahmen der Mitgliedschaft im Bündnis bezahlbarer Wohnraum durch das BMWSB mitgeteilt wurde, sind die folgenden Konditionen für die Förderprogramme geplant:

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) [KfW 297, 298, 299]: Die Neubauförderung des BMWSB stellt mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau“ seit 2023 nicht mehr allein auf die Dämmung eines Gebäudes ab, sondern nimmt den ganzen „Lebenszyklus“ eines Gebäudes in den Blick. Im Bundeshaushalt 2024 sind 762 Millionen Euro für KFN eingeplant. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite (Beispiel für Wohngebäude: Förderung führt zu einem Endkundenzinssatz von 2,13 % bei Wohngebäuden bei 35-jähriger Kreditlaufzeit und 10-jähriger Zinsbindung), eine Änderung der Konditionen zum Neustart erfolgt nicht.

 

  • Wohneigentum für Familien (WEF) [KfW 300]: Die Förderung Wohneigentum für Familien wird zu attraktiven Konditionen nahtlos weitergeführt. Für das Förderprogramm stehen 350 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung. Der aktuelle Zinssatz beträgt 0,70 % bei einer Laufzeit von 35 Jahren. Nachdem Mitte Oktober 2023 bereits durch Anhebung der Einkommensgrenze der Kreis der antragsberechtigten Haushalte vergrößert wurde und die Kredithöchstbeträge ebenfalls gestiegen sind, wird ab dem 1. März 2024 eine weitere Verbesserung eingeführt: Die Option der 20-jährigen Zinsbindung. Dies gibt gerade in Zeiten hoher Zinsfluktuation antragstellenden Familien langfristige Sicherheit.

 

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens [KfW 134]: Mit der Förderung unterstützt die Bundesregierung den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Für das Programmjahr 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Vorjahren. Ziel ist es, die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften zu unterstützen und dieses Marktsegment zu stärken, sowie bestehende Wohnungsgenossenschaften bei Neubau und Modernisierung zu unterstützen. Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.

 

  • Förderung des altersgerechten Umbauens [KfW 455-B]: Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungs- bestand reduziert werden. Dafür stehen im Jahr 2024 mit 150 Millionen Euro doppelt so viel Mittel wie im Jahr 2023 zur Verfügung. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen sowie auch Familien mit Kindern zugute. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt maximal 2.500 Euro (10 % der förderfähigen Investitionskosten). Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ wird ein Zuschuss in Höhe von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro gezahlt.

Bundesministerin Klara Geywitz betonte die Wichtigkeit der Förderprogramme und dass damit Bauen wieder in eine „finanzierbare Größenordnung“ komme. Laut Geywitz ist im vergangenen Jahr über diese Mittel der Neubau von mehr als 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert worden. 

Für VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler ist das ein guter erster Schritt: „Bezahlbarer Wohnraum ist eine der wichtigsten sozialen Aufgaben unserer Zeit – dafür ist eine angemessene Bundesförderung ein essentieller Bestandteil. Nur muss nun auch die Planbarkeit für Wohnungseigentümer und zukünftige Bauherren gewährleistet werden. Die Förderprogramme müssen sicher und zuverlässig weiterlaufen, dafür hat das BMWSB Sorge zu tragen. Für Eigentümergemeinschaften und Verwaltungsunternehmen wäre außerdem die Option der virtuellen Versammlung hilfreich, schnell zu aktiv werden und flexibel auf Förderprogramme reagieren zu können. Es bleibt also zu hoffen, dass Gesetzentwurf zeitnah so beschlossen wird, wie er auch derzeit vorliegt.“

Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF), in dem ohne Unterbrechung trotz vorläufiger Haushaltsführung durchgehend Anträge möglich waren, wird fortgeführt.

Alle Infos zur Antragstellung in den einzelnen Programmen gibt es über die KfW hier